Minijob, Nebenverdienst

Minijobs - zahlreiche Möglichkeiten für den Nebenverdienst

21.11.2014 - 13:54:41

Zahlreiche Menschen haben sich in der Vergangenheit entschieden, so genannte Minijobs anzutreten. Es gibt vielfältige und unterschiedliche Gründe, das geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnis einzugehen. Der Verlust des bisherigen Arbeitsplatzes, ohne Aussicht auf Einstellung in ein Arbeitsverhältnis, langfristige Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit in dem vorhergehenden Job oder einfach nur deshalb, um einen attraktiven Nebenverdienst zu erzielen sind wesentliche Kriterien, um sich mit Neben- oder Minijobs gut ein paar Euros dazu verdienen zu können. Wer, aus welchem Anlass auch immer, sich dazu entschließt, ein solches Arbeitsverhältnis einzugehen, sollte bereits vorab sich mit wissenswerten und nützlichen Informationen zu diesem Thema versorgen.

 

Kriterien des Minijobs

Der Gesetzgeber hat sich im Rahmen einer Gesetzesnovelle Ende 2012 dazu entschieden, ab dem 01. Januar 2013 den bisherigen Betrag von 400.00 Euro auf 450.00 Euro anzuheben. Die Anpassung ist im Grunde zunächst einmal der Inflation geschuldet. Dieses bedeutet letztlich, dass durch die Erhöhung der Wertverlust des Geldes aufgefangen wird. Wie in einem Online Beitrag der Deutschen Rentenversicherung zu lesen ist, hat der Bundesrat beschlossen, dass Minijobber durch einen relativ niedrigen Eigenanteil (3,9% des Lohns) ihren Anspruch auf das volle Leistungsspektrum bewahren. Dazu besteht ergänzend die Option, sich von der Zahlung eigener Beiträge befreien zu lassen, doch dieser Entschluss sollte sorgsam überdacht werden. Entschließt man sich zu einem Verzicht, so führt dieses zu einer Einschränkung des sozialen Schutzes der Rentenversicherung, beispielhaft der Ausfall der Absicherung im Rahmen einer Erwerbsminderung. Es ist in jedem Fall zu empfehlen, die erforderlichen Informationen einzuholen. Darüber bestehen durchaus weitere Anreize, in einem Minijob tätig zu sein:

  • umfangreiche Stellenangebote
  • gleiche Rechte wie Vollzeitangestellt (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlter Urlaub, Anspruch auf staatliche Zulagen -Riester Rente -)
  • keine Einzahlungen in Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung
  • 2 % ige Pauschale auf Lohnsteuer kann durch Arbeitgeber auf Arbeitnehmer umgelegt werden

 

Wissenswertes und Nützliches zu Minijobs

Laut der Bundesagentur für Arbeit, befinden sich aktuell rund 7,4 Millionen Menschen in einem Beschäftigungsverhältnis auf geringfügiger Basis. Minijobs in privaten Haushalten werden im Übrigen im Grunde gleich gestellt wie Arbeitsplätze in der freien Wirtschaft. Werden mehrere Minijobs zugleich ausgeführt und übersteigt der Verdienst in seiner Gesamtheit die Höhe von 450.00 Euro, so unterliegen sie der Sozialversicherungspflicht bezüglich der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Ein leidiges Thema ist allerdings die Krankenversicherung. Zwar führt der Arbeitgeber 13 % Beiträge ab, dennoch besteht für Arbeitnehmer kein Schutz durch ein Versicherungsverhältnis. Hier bestehen die Optionen:

  • freiwilliger Beitritt in eine gesetzliche Krankenversicherung
  • Beitritt in die private Krankenversicherung (PKV, abhängig vom gesamten Einkommen, auch Ehemann/Ehefrau)
  • Absicherung über Familienversicherung des Hauptarbeitnehmers (Ausnahme: Beamte, die keine Abgaben an Sozialversicherung leisten)
  • ergänzende Absicherung bei Beihilfeanspruch (bei Beihilfe berechtigen Beamten, 30% ige Zusatzabsicherung durch PKV erforderlich)

 

Bedeutsam: Ohne Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung muss der Arbeitgeber den Minijobber nicht einstellen.