Flugzeug

Justizministerium stützt die Erstattungspraxis der Fluggesellschaften

27.06.2020 - 15:36:47

Christian Kastrop, Staatssekretär im Bundesinisterium der Justiz und für Verbraucherschutz, hat sein Verständnis für Fluggesellschaften erklärt, die ihren Kunden die Kosten für wegen der Corona-Krise ausgefallene Flüge nur mit Verzögerung erstatten.

Kastrop erklärte dem "Handelsblatt" für dessen am kommenden Montag erscheinende Ausgabr, die Fluggastrechte-Verordnung der Europäischen Union, die bei aufgrund von Krisen gestrichenen Flügen eine Erstattung der Kosten innerhalb von sieben Tagen vorschreibe, sei für Einzelfälle gedacht gewesen und nicht für "den Zusammenbruch eines gesamten Marktes". Die Airlines brauchten momentan aufgrund der Menge der geltend gemachten Ansprüche und der coronabedingten Einschränkungen bei den Gesellschaften mehr Zeit für die Bearbeitung der Anträge, "als durch die EU-Fluggastrechte-Verordnung vorgegeben" sei.

Der Staatssekretär sagte, es sei nachvollziehbar, dass viele Kunden immer noch auf die Rückerstattung ihrer vorab bezahlten und dann aber ausgefallene Reisen warten müssten. Vielen Reiseveranstaltern drohe die Insolvenz, wenn sie diese Vorauszahlungen nun sehr schnell zurückerstatten müssten, erklärte der Volkswirt. In der jetztigen Ausnahmesituation müsse man einen vernünftigen Ausgleich zwischen dem Wunsch der Menschen nach Erstattung ihrer Kosten und den existenziellen Problemen der Reisebranche finden. Es sei niemandem geholfen, wenn alle "Reisenden ihre Anzahlung zurückerhalten" und anschließend "die Reiseunternehmen infolgedessen pleitegehen". Es gehe hier ja auch um Arbeitsplätze, unterstrich der Staatssekretär im Justizministerium, und dann bekäme am Ende niemand sein Geld zurück.

Die Forderung, die Rückerstattung der Ticketkosten solle zur Bedingung für jegliche staatliche Unterstützung für Fluggesellschaften gemacht werden, lehnte der Staatssekretär ab. In einer Ausnahmesituation wie dieser solle man so etwas "nicht pauschal fordern", sagte Kastrop. Die Probleme der Luftfahrtunternehmen bei der Zahlungsfähigkeit hätten ihren Ursprung auch in den zu erfüllenden Ansprüchen auf Erstattungin der Krise, die jetzt in großer Zahl an sie herangetragen würden, und "die staatlichen Hilfen dienen der Aufrechterhaltung der Liquidität" der Fluggesellschaften, betonte Kastrop gegenüber dem "Handelsblatt".

 

Redaktion ad-hoc-news.de, RSM

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