Im vergangenen Jahr haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 121,5 Milliarden Euro registriert.
16.07.2024 - 09:34:48Geerbtes und geschenktes Vermögen steigt auf Höchstwert
Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Wert dieser Vermögensübertragungen um 19,8 Prozent und erreichte damit einen Höchstwert, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. 2022 war er noch um 14 Prozent gesunken.
Im Jahr 2023 wurden demnach Vermögensübertragungen durch Schenkungen in Höhe von 60,3 Milliarden Euro gezählt. "Das waren 44,7 Prozent mehr als im Vorjahr", hieß es vom Bundesamt.
Der Anstieg beruhe vor allem auf dem übertragenen geschenkten Betriebsvermögen von 24,8 Milliarden Euro, das sich damit gegenüber dem Vorjahr verdoppelte (plus 100,7 Prozent). Das übertragene geschenkte Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro, sogenannte Großerwerbe, vervierfachte sich fast im Vergleich zum Vorjahr auf 15,7 Milliarden Euro (plus 273,3 Prozent).
Steuereinnahmen steigen
Das berücksichtigte Vermögen durch Erbschaften und Vermächtnisse wuchs 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 Prozent auf 61,2 Milliarden Euro an. Das geerbte Betriebsvermögen stieg ebenfalls- um 22,3 Prozent auf 5 Milliarden Euro. Die Großerwerbe stiegen von0,6 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 1,4 Milliarden Euro im Jahr 2023.
Auch die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erhöhte sich um 3,9 Prozent auf 11,8 Milliarden Euro. Dabei entfielen auf die Erbschaftsteuer 7,7 Milliarden Euro (minus 4,5 Prozent) und auf die Schenkungsteuer 4,1 Milliarden Euro (plus 24,9 Prozent).
Das beruhe insbesondere auf einem Anstieg des übertragenen Betriebsvermögens im Wert von über 26 Millionen Euro, erklärten die Statistiker. Im Jahr 2022 betrug der Wert dieser Großerwerbe noch 4,8 Milliarden Euro, 2023 stieg dieser auf 17,1 Milliarden (plus 257,3 Prozent).
Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gelten Freibeträge, deren Höhe nach dem Verhältnis des Empfängers zum Verstorbenen beziehungsweise Schenkenden gestaffelt ist. Für Ehepartner liegt dieser etwa bei 500.000 Euro. In der Statistik werden in der Regel nur solche Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen erfasst, die oberhalb der Freibeträge liegen.