Gewerkschaften plädieren für eine Tarifbindung bei Aufträgen der öffentlichen Hand
10.07.2020 - 07:42:25Bei Aufträgen der öffentlichen Hand sollen nur Unternehmen mit Tarifbindung zum Zug kommen.
Nach den Skandalen in der Fleischindustrie fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Konsequenzen und spricht sich für ein Bundestariftreuegesetz aus. Öffentliche Aufträge und damit Steuermittel dürfen nur noch an Unternehmen fließen, die sich an Tarifvereinbarungen halten, betont Stefan Körzel, DGB-Vorstand gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Das Entsetzen über die Arbeitsbedingungen, die zum Beispiel in der Fleischindustrie oder im Baugewerbe herrschen darf nicht ohne Folgen bleiben und die Politik hat die Verantwortung für entsprechende Arbeitsbedingungen zu sorgen. Ein Bekenntnis zur Tarifbindung hätte hier eine deutliche Signalwirkung.
Der DGB sieht in der Verabschiedung eines Tariftreuegesetzes einen wichtigen Schritt zur Standardisierung von Arbeitsbedingungen und Stärkung der Tarifautonomie. Das Gesetz ist Hauptbestandteil der Forderungen eines Positionspapiers, das vom DGB-Vorstand veröffentlicht wurde. Als Vorteile einer gesetzlichen Regelung betonen die Gewerkschaften ebenfalls die Sicherung eines fairen Wettbewerbs der Unternehmen aufgrund der gleichen Ausgangsbedingungen. Tarifdumping darf kein Wettbewerbsvorteil sein, heißt es in dem Papier, über welches das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet. Der DGB tritt zusätzlich für eine bundeseinheitliche Regelung ein, um die erheblichen Unterschiede der Vergabepraxis in den einzelnen Bundesländern in den Griff zu bekommen. Es kann nicht sein, dass in Baden-Württemberg für Unternehmen andere Regelungen gelten, als in Hamburg. Hier steht der Bund in der Pflicht, mahnt der DGB-Bundesvorstand.
Neben der Möglichkeit eines Bundesgesetzes könne auch eine Neuformulierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ziel führen. Die Geschichte der Bundesrepublik hat gezeigt, dass faire Arbeitsbedingungen und gerechte Löhne nur auf der Basis von einheitlichen Tarifverträgen funktionieren, mahnt Körzell. Er bezieht sich auch auf die Erfahrungen der Corona-Krise, die offensichtlich gemacht habe, wie abhängig die Gesellschaft von den sogenannten systemrelevanten Berufen ist und wie wichtig eine bessere Bezahlung in diesen Bereichen ist. Die Anerkennung muss sich auch im Geldbeutel zeigen, fordert der DGB-Vertreter. Die öffentliche Hand hat eine gesellschaftliche Verantwortung für gerechte Arbeitsbedingungen zu sorgen und auch die Arbeitnehmer vor Lohndumping zu schützen. Dies gelte auch für ausländische Arbeitskräfte.
Der DGB beklagte in dem Positionspapier eine langsame Aushöhlung der Tarifbindung seit der Wiedervereinigung. Für das Jahr 2019 gilt nur noch für etwas mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer ein Tarifvertrag, mit den entsprechenden Konsequenzen. Dabei zeigt sich ein deutlicher Unterschied zwischen den westdeutschen und den ostdeutschen Bundesländern. In den neuen Bundesländern arbeiten nur noch 45 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit Tarifbindung.
Ein Bundestariftreuegesetz könnte auch helfen die Probleme bei anderen Sozialstandards zu beheben. Der DGB sieht hier einen Handlungsbedarf zum Beispiel bei der Frage von betrieblicher Ausbildung, der Gleichstellung von Mann und Frau im Beruf oder der Einhaltung der Behindertenquote. Wenn ein Unternehmen öffentliche Aufträge erhält, muss es auch diese auch selbstverantwortlich durchführen und nicht mit Instrumenten der Scheinselbständigkeit operieren, schließt der DGB-Vertreter.
Der DGB sieht in der Verabschiedung eines Tariftreuegesetzes einen wichtigen Schritt zur Standardisierung von Arbeitsbedingungen und Stärkung der Tarifautonomie. Das Gesetz ist Hauptbestandteil der Forderungen eines Positionspapiers, das vom DGB-Vorstand veröffentlicht wurde. Als Vorteile einer gesetzlichen Regelung betonen die Gewerkschaften ebenfalls die Sicherung eines fairen Wettbewerbs der Unternehmen aufgrund der gleichen Ausgangsbedingungen. Tarifdumping darf kein Wettbewerbsvorteil sein, heißt es in dem Papier, über welches das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet. Der DGB tritt zusätzlich für eine bundeseinheitliche Regelung ein, um die erheblichen Unterschiede der Vergabepraxis in den einzelnen Bundesländern in den Griff zu bekommen. Es kann nicht sein, dass in Baden-Württemberg für Unternehmen andere Regelungen gelten, als in Hamburg. Hier steht der Bund in der Pflicht, mahnt der DGB-Bundesvorstand.
Neben der Möglichkeit eines Bundesgesetzes könne auch eine Neuformulierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ziel führen. Die Geschichte der Bundesrepublik hat gezeigt, dass faire Arbeitsbedingungen und gerechte Löhne nur auf der Basis von einheitlichen Tarifverträgen funktionieren, mahnt Körzell. Er bezieht sich auch auf die Erfahrungen der Corona-Krise, die offensichtlich gemacht habe, wie abhängig die Gesellschaft von den sogenannten systemrelevanten Berufen ist und wie wichtig eine bessere Bezahlung in diesen Bereichen ist. Die Anerkennung muss sich auch im Geldbeutel zeigen, fordert der DGB-Vertreter. Die öffentliche Hand hat eine gesellschaftliche Verantwortung für gerechte Arbeitsbedingungen zu sorgen und auch die Arbeitnehmer vor Lohndumping zu schützen. Dies gelte auch für ausländische Arbeitskräfte.
Der DGB beklagte in dem Positionspapier eine langsame Aushöhlung der Tarifbindung seit der Wiedervereinigung. Für das Jahr 2019 gilt nur noch für etwas mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer ein Tarifvertrag, mit den entsprechenden Konsequenzen. Dabei zeigt sich ein deutlicher Unterschied zwischen den westdeutschen und den ostdeutschen Bundesländern. In den neuen Bundesländern arbeiten nur noch 45 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit Tarifbindung.
Ein Bundestariftreuegesetz könnte auch helfen die Probleme bei anderen Sozialstandards zu beheben. Der DGB sieht hier einen Handlungsbedarf zum Beispiel bei der Frage von betrieblicher Ausbildung, der Gleichstellung von Mann und Frau im Beruf oder der Einhaltung der Behindertenquote. Wenn ein Unternehmen öffentliche Aufträge erhält, muss es auch diese auch selbstverantwortlich durchführen und nicht mit Instrumenten der Scheinselbständigkeit operieren, schließt der DGB-Vertreter.
Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix