Elysee-Palast

EU-Kommission berät über französischen Plan für einen europäischen Wiederaufbaufonds

08.05.2020 - 14:36:34

Zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie schlägt Paris die Auflage eines EU-Fonds zum Wiederaufbau vor.

Die französische Regierung hat einen konkreten Plan zur Auflage eines europäischen Wiederaufbaufonds vorgelegt. Wie der „Spiegel“ berichtet, hat die Regierung in Paris der EU-Kommission und den EU-Mitgliedsstaaten ein entsprechendes Papier zur Beratung zugesandt. Der Fonds soll ab dem Jahr 2021 für die Laufzeit von zunächst drei Jahren initiiert werden und einen Umfang zwischen 150 und 300 Milliarden Euro im Jahr umfassen. Das französische Modell sieht vor, die Fondsmittel über Anleihen der EU-Kommission aufzulegen. Die EU-Mitgliedstaaten sollen die Anleihen durch Bürgschaften garantieren. Zur Berechnung der Höhe der Bürgschaften bezieht sich der Plan auf die Anteile der einzelnen Mitgliedsstaaten am gemeinsamen Bruttoinlandsprodukt der EU. Damit beschreitet die französische Initiative neue Wege in der Finanzierung, die über die Ausgabe von klassischen Anleihen hinausgehen. Als Horizont für die Rückzahlung, nennt das Papier das Jahr 2060. Der Fonds soll bedürftige Mitgliedsstaaten Subventionen auszahlen, die nicht getilgt werden müsse. Der Fonds unterscheidet sich damit erheblich von sonst üblichen Kreditbürgschaften. Die Bedürftigkeit der Mitgliedsstaaten berechnet sich aus der Anzahl der Corona-Opfer, der Arbeitslosenquote und der eingetretenen Absenkung der Wirtschaftsleistung. Die Zuständigkeit für die Vergabe und Verwaltung der Fondsmittel sieht Frankreich bei der EU-Kommission, ist aber auch bereit eine Verselbständigung in Form einer eigens gegründeten Gesellschaft zu akzeptieren. Als Vorteil ihres Modells, betonen die Franzosen die langfristige Ausrichtung der Hilfeleistungen und ihre Deadline im Jahr 2060. Die EU-Kommission befindet sich derzeit in Beratungen zum EU-Haushalt für die Jahre 2021 bis 2027. Innerhalb der Mitgliedsstaaten ist es derzeit heftig umstritten, ob die Kommission Finanzmittel als Corona-Hilfen ausgeben kann, die über den normalen Haushaltsansatz hinausgehen. Die Form der EU-Hilfen als Kredite oder Zuschüsse, ist ebenso ein Konfliktthema, wie die rechtliche Grundlage, auf der die EU ihre Corona-Hilfen gewähren kann.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix

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