EU-Bürokratieabbau, Kommission

EU-Bürokratieabbau: Kommission peilt 37,5 Milliarden Euro Einsparungen an

Veröffentlicht am: 03.10.2026 um 09:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die EU-Kommission strebt geringere Verwaltungslasten an; neue Regeln senken zudem Berichtspflichten und Datenpunkte für Unternehmen.

EU plant weniger Bürokratie: Kommission und Staaten fordern Entlastungen
Moderne Architektur eines europäischen Verwaltungsgebäudes bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die Europäische Kommission hat eine umfassende Vereinfachungsagenda initiiert, um Unternehmen spürbar von Bürokratie zu entlasten und regulatorische Doppelarbeit bei bestehenden Compliance-Verfahren zu verhindern.

Bis zum Ende ihrer laufenden Amtszeit beabsichtigt die Behörde, die administrativen Belastungen für die Gesamtwirtschaft um mindestens 25 Prozent sowie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) um mindestens 35 Prozent zu verringern. Die Brüsseler Institution beziffert die möglichen jährlichen Einsparungen hierbei auf 37,5 Milliarden Euro.

Mitgliedstaaten fordern Phase der Konsolidierung

Aus den Reihen der Mitgliedstaaten formiert sich zugleich der Ruf nach noch weitreichenderen Schritten. Am 22. September 2026 stellten 15 EU-Staaten im Rat für Allgemeine Angelegenheiten ein von Österreich angeführtes Papier vor, dem sich 14 weitere Länder anschlossen.

Die Unterzeichner verlangen die systematische Überprüfung bestehender Rechtsvorschriften, die Beseitigung doppelter Berichtspflichten und eine fundierte Bewertung kumulierter Regulierungslasten, bevor neue Regelungen geschaffen werden.

Laut einem unveröffentlichten Schreiben plädieren 13 Regierungen – darunter Deutschland, Österreich und Italien – explizit für ein Umsetzungs- und Konsolidierungsjahr, in dem EU-Regularien vereinfacht oder aufgehoben und neue Gesetzgebungsverfahren pausiert werden sollen. Sie fordern belastbarere Folgenabschätzungen sowie eine Prüfung der Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit.

Hintergrund dieser Debatte ist das regulatorische Volumen der vergangenen Jahre: Eine Erhebung von Gesamtmetall ergab, dass die Kommission im Vorjahr 123 Richtlinien und Verordnungen sowie über 1.000 technische Rechtsakte auf den Weg brachte, demgegenüber jedoch lediglich 25 Folgenabschätzungen erstellte.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte in ihrer Rede zur Lage der Union ihrerseits 21 neue Initiativen an. Zudem umfasst das Arbeitsprogramm der Kommission für 2026 Vorhaben wie den Circular Economy Act, den European Product Act, den Digital Fairness Act sowie den Quality Jobs Act.

Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis erklärte sich bereit, die Anregungen zu prüfen, mahnte jedoch an, die Wirkung laufender Entlastungsmaßnahmen zunächst abzuwarten. Frankreich und Spanien teilen die Forderung nach einem Gesetzgebungsstopp nicht.

Erhebliche Kostenbelastung durch Compliance-Vorgaben

Wie stark die Regulierungsdichte die Unternehmen belastet, zeigt eine Umfrage der Stiftung Familienunternehmen unter mehr als 2.000 Betrieben in sieben europäischen Staaten: 26 Prozent der befragten Firmen gaben an, dass ihre Compliance-Kosten mehr als 7 Prozent des Umsatzes betragen. Unter den Betrieben in Deutschland lag dieser Anteil sogar bei 34 Prozent.

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Der Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister (lvh) begrüßte die Brüsseler Vereinfachungsagenda und forderte praxisnahe Regelungen, einen Praxischeck vor Inkrafttreten neuer Vorgaben sowie die Einführung des Prinzips der einmaligen Datenerfassung („Once-Only“).

Der Verband hatte bereits 2024 die Bürokratielasten seiner Mitgliedsbetriebe analysiert und vor allem wiederkehrende Meldepflichten, schwerfällige Genehmigungsverfahren und mangelhaft aufeinander abgestimmte Schnittstellen kritisiert.

Konkrete Entlastungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Parallel zu den politischen Grundsatzdebatten greifen bereits erste Vereinfachungen. Am 21. September 2026 wurden zwei delegierte Verordnungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Die Verordnung (EU) 2026/1563 tritt am 10. November 2026 in Kraft und gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Flankierend etabliert die Verordnung (EU) 2026/1560 einen freiwilligen Standard mit Basis- und Zusatzmodul.

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Gemäß der Richtlinie (EU) 2026/470 gilt die Berichtspflicht künftig grundsätzlich nur noch für Unternehmen mit mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz und durchschnittlich über 1.000 Beschäftigten. Ab dem Geschäftsjahr 2027 begrenzt eine Schutzgrenze für die Wertschöpfungskette („Value Chain Cap“) zudem Datenabfragen bei Firmen mit maximal 1.000 Beschäftigten; Betroffene können weitergehende Auskunftsersuchen ablehnen.

Sollte das deutsche Umsetzungsgesetz zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) noch im Jahr 2026 verabschiedet werden, müssten kapitalmarktorientierte Unternehmen, die diese Schwellen überschreiten, erstmals für das Geschäftsjahr 2026 berichten, nicht kapitalmarktorientierte Firmen ab 2027. Eine Übergangsrichtlinie verschiebt zudem die zweite Berichterstattungswelle von 2025 auf 2027, während die dritte Welle vollständig entfällt.

Zugleich werden die europäischen Berichtsstandards (ESRS) gestrafft: Verpflichtende Datenpunkte sinken ab dem Geschäftsjahr 2027 um mehr als 60 Prozent von rund 1.100 auf circa 320, die Gesamtzahl aller Datenpunkte sogar um über 70 Prozent.

Bei der EU-Taxonomie-Verordnung 2026/73, die ab dem Geschäftsjahr 2026 greift, reduzieren sich die Datenpunkte bei Nichtfinanzunternehmen um rund 64 Prozent und bei Finanzunternehmen um rund 89 Prozent, bei einer Wesentlichkeitsschwelle von 10 Prozent je Kennzahl.

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