ROUNDUP, Online-Register

Erklärungen zur eigenen Organspendebereitschaft können jetzt auch digital festgehalten werden.

18.03.2024 - 14:17:27

Online-Register zu Organspenden gestartet

Am Montag ging ein zentrales Online-Register in Betrieb, in dem man ab dem Alter von 16 Jahren eintragen kann, ob man nach dem Tod Organe spenden möchte oder nicht. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach in Berlin von einer wichtigen Voraussetzung für mehr Organspenden. Er machte sich aber zugleich erneut für eine grundlegendere Reform stark, wonach man automatisch als Spenderin oder als Spender gilt, solange man nicht widerspricht. Derzeit sind Organspenden in Deutschland nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.

In das neue Portal www.organspende-register.de eintragen kann man sich zunächst, indem man einen Ausweis mit Online-Funktion verwendet. Am Montagvormittag hatten sich schon 5500 potenzielle Spender registriert, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Betreiber mitteilte. Bis 30. September soll es möglich werden, Erklärungen auch direkt über Apps der Krankenkassen einzutragen. Die Angaben sind freiwillig, kostenlos und können geändert und gelöscht werden. Erklärungen auf Papier, etwa in Organspendeausweisen, sind weiterhin möglich.

Kliniken, die Organe entnehmen, sollen zum 1. Juli im Register gespeicherte Erklärungen suchen und abrufen können. Lauterbach sagte, mit dem neuen Portal könnten Ärztinnen und Ärzte Gewissheit zu möglichen Spendern erreichen. Zudem würden Angehörige entlastet.

Die FDP-Gesundheitspolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus sagte: "Das Register wird nun für das Thema Organspende sensibilisieren." Gleichzeitig werde eine niederschwelligere Dokumentation des eigenen Willens ermöglicht. "So können wir die Organspende-Zahlen ohne Einschnitte in die freie Selbstbestimmung der Menschen wie durch die Widerspruchslösung erhöhen."

Lauterbach warb dagegen für einen neuen Anlauf für eine solche weitergehende Neuregelung. Die Zahl der Organspender bleibe hinter dem zurück, was benötigt werde, erläuterte der SPD-Politiker mit Blick auf 8400 Menschen auf Wartelisten. "Ich glaube, dass wir ohne die Widerspruchslösung dieses Problem nicht lösen können." Er halte dies für alternativlos, andere Maßnahmen seien ergänzend.

Das Register ist Kernstück eines Gesetzes, das der Bundestag 2020 beschlossen hatte. Eigentlich sollte es zum 1. März 2022 starten, Verzögerungen gab es unter anderem wegen der Corona-Krise. Generell sollen demnach auch alle Bürger mindestens alle zehn Jahre direkt auf das Thema angesprochen werden. Wer einen Pass oder Personalausweis beantragt, soll auf dem Amt Informationsmaterial bekommen. Das Gesetz hatte sich in der Abstimmung im Parlament gegen eine andere Initiative für die Widerspruchslösung durchgesetzt, die damals auch Lauterbach als Abgeordneter unterstützt hatte.

@ dpa.de