ELSTER in Recklinghausen: Finanzamt stellt Steuerdokumente ab 5. Oktober digital zu
Veröffentlicht am: 04.10.2026 um 01:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Finanzamt Recklinghausen stellt ab dem 5. Oktober 2026 Steuerdokumente digital über das Portal ELSTER zur Verfügung. Neben den regulären Steuerbescheiden umfasst die elektronische Übermittlung auch Erörterungsschreiben, Bescheinigungen sowie weitere behördliche Dokumente.
Das Finanzamt, dessen Zuständigkeitsbereich die Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop umfasst, zählt damit zu den ersten Standorten in Nordrhein-Westfalen, die dieses Verfahren einführen.
Pilotbetrieb an ausgewählten Standorten in Nordrhein-Westfalen
Die aktuelle Ausweitung der digitalen Dokumentenbereitstellung dient als Testphase für eine geplante bundesweite Umstellung. Neben Recklinghausen gehören auch die Finanzämter Velbert, Höxter, Warburg sowie Dortmund-Unna zu den Vorreitern in Nordrhein-Westfalen.
Am Standort Velbert werden ab dem 5. Oktober 2026 zusätzlich zu den Steuerbescheiden unter anderem auch Erörterungsschreiben, Bescheinigungen in Steuersachen und Schreiben zur Aussetzung der Vollziehung digital über ELSTER übermittelt.
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Für die Teilnahme an der digitalen Bekanntgabe ist im Vorfeld eine einmalige Einwilligung erforderlich. Steuerpflichtige können diese direkt über Mein ELSTER unter den Menüpunkten „Formulare und Leistungen“ und anschließend „Elektronische Bekanntgabe verwalten“ erteilen. In Velbert kann die Zustimmung alternativ auch über eine elektronische Vollmacht erfolgen.
Sobald ein neues Schreiben im Postfach bereitliegt, erhalten die Betroffenen eine Benachrichtigung per E-Mail. Bei Rückfragen steht das ELSTER-Team NRW telefonisch unter 0251 934-1954 montags bis donnerstags von 8 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 8 bis 15 Uhr zur Verfügung.
Bundesweiter Standard ab Januar 2027
Ab dem 1. Januar 2027 soll der digitale Steuerbescheid für alle Bürgerinnen und Bürger mit einem aktiven ELSTER-Konto zum bundesweiten Standard werden, sofern die Steuererklärung zuvor über ELSTER oder eine Steuersoftware digital eingereicht wurde.
Dieser Schritt erfolgt ein Jahr später als ursprünglich vorgesehen, nachdem der Termin vom 1. Januar 2026 verschoben worden war. Dokumente können ab diesem Zeitpunkt als PDF-Datei über das Portal oder die genutzte Steuersoftware abgerufen werden.
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Rechtlich gilt ein digital übermittelter Steuerbescheid am vierten Tag nach der Bereitstellung als zugestellt, unabhängig davon, ob die Datei im Portal geöffnet wurde. Ab diesem vierten Tag beginnt in der Regel die einmonatige Frist für einen Einspruch.
Trotz der Digitalisierung bleibt die postalische Zustellung für Steuerpflichtige ohne aktives ELSTER-Konto weiterhin bestehen. Auch Nutzer des Portals können der elektronischen Übermittlung jederzeit widersprechen und die Papierform beantragen. Dieser Antrag lässt sich im Bereich „Elektronische Bekanntgabe verwalten“ über die Option „Dauerhafte postalische Bekanntgabe beantragen“ stellen und bei Bedarf wieder widerrufen.
Im Zusammenhang mit der digitalen Umstellung weisen Finanzbehörden zudem auf den Schutz vor Phishing- und Betrugs-E-Mails hin. Echte Informationsnachrichten der Finanzverwaltung enthalten grundsätzlich weder Dateianhänge noch anklickbare Links.
