Ein gutes Handynetz wird im Digitalzeitalter immer wichtiger - ob für den Job oder für private Zwecke.
13.05.2024 - 06:18:18Bund legt Regeln für Handynetz-Ausbau fest. Eine Behörde schlägt nun Leitplanken ein, von denen auch der Verbraucher profitieren soll.
Die Handynetze sollen nach dem Willen der Bundesnetzagentur Anfang 2030 fast die komplette Fläche Deutschlands umfassen und Funklöcher somit weitgehend Geschichte sein. Behördenchef Klaus Müller stellte in Berlin ein Regelwerk vor, dem zufolge die Netzbetreiber Deutsche Telekom, O2 Telefónica und Vodafone 2030 jeweils 99,5 Prozent der Fläche mit einer Download-Rate von mindestens 50 Megabit pro Sekunde versorgen müssen.
Es wäre die erste Flächenauflage und somit eine Verschärfung der bislang üblichen staatlichen Handynetz-Ausbaupflichten. Bisher bezogen sich solche Auflagen auf Haushalte und nicht auf die Fläche - dadurch fielen dünn besiedelte Gegenden in der Statistik kaum ins Gewicht. Das soll sich künftig ändern.
Worum geht es?
Alle vier bis fünf Jahre versteigert der Bund Nutzungsrechte für verschiedene Frequenzbänder, die für ein gutes Handynetz elementar wichtig sind. Das spült dem Bund Milliarden in die Kasse, 2019 waren es rund 6,5 Milliarden Euro für eine etwa zwanzigjährige Nutzung. Bei der ersten großen Auktion im Jahr 2000 waren es sogar mehr als 50 Milliarden Euro. Dieses Jahr sollte eigentlich wieder versteigert werden, Anfang 2026 werden wichtige Frequenzen frei. Doch diese Auktion soll nun ausfallen.
Stattdessen werden die Nutzungsrechte wohl um fünf Jahre verlängert. In einigen Jahren soll es doch wieder zu einer Auktion kommen, bei denen andere Frequenzen einbezogen werden. Bei der Verlängerung sollen die Netzbetreiber nur relativ niedrige Gebühren zahlen - bei fünf Jahren wären das rund 600 Millionen Euro insgesamt. Im Vergleich zu den Auktionskosten 2019 sind die Gebühren also grob gesagt ein Drittel niedriger.
Warum verzichtet der Bund auf Milliarden?
Mit der Deutschen Telekom, O2 Telefónica und Vodafone gibt es drei etablierte Netzbetreiber in Deutschland und mit 1&1 seit kurzem auch eine Nummer vier - die Firma aus Montabaur baut ihr noch sehr kleines Handynetz schrittweise auf. Sie wollte an einer neuen Auktion teilnehmen, um sich weitere Frequenzblöcke zu sichern. Allerdings werden dieses Mal nicht genug Frequenzen frei, um den Bedarf von vier und nicht nur von drei Firmen zu decken.
Sollte dennoch auktioniert werden, warnen die Platzhirsche vor Qualitätseinbußen zulasten der Verbraucher. Die Möglichkeit eines Tauschmodells, bei dem andere Frequenzen einbezogen werden und 1&1 zum Zuge kommen kann, lehnten die etablierten Unternehmen ab. Darauf hatte der Neuling unter den Netzbetreibern gehofft.
Warum ist das Regelwerk wichtig für Verbraucher?
Wenn die Nutzungsrechte verlängert werden, müssen sich die Netzbetreiber zur Einhaltung von Auflagen verpflichten. Damit möchte der Staat sicherstellen, dass eine flächendeckende Versorgung allmählich Realität wird und die Telekommunikationsfirmen nicht nur da bauen, wo der meiste Datenverkehr ist und es sich wirtschaftlich lohnt. So sind die Netzbetreiber beispielsweise verpflichtet, bis Ende 2024 alle Bundesstraßen mit 100 Megabit pro Sekunde abzudecken. Gemessen wird in der Nähe der Antenne und nicht am Smartphone selbst.
Die Auflagen für die Verkehrswege bezieht sich auf die Branche insgesamt: Wird ein Kilometer Bundesstraße nur von einem Netzbetreiber und der nächste Kilometer vom anderen Netzbetreiber abgedeckt, gilt die Ausbauvorschrift als erfüllt - obwohl ein Verbraucher zwischendurch im Funkloch ist, schließlich verbindet sich sein Smartphone nur mit einem Netz und nicht mit allen. Diese Anrechnungsfähigkeit im Auflagenkatalog könnte künftig wegfallen, dann müsste jedes Netz durchgängig gute Verbindungen bieten - das wäre ein dickes Plus für Verbraucher. Außerdem will die Netzagentur die Versorgung auf dem Land mit einer Auflage verbessern, die speziell auf dünn besiedelte Gebiete ausgerichtet ist.
Was sind die Knackpunkte?
Bei der Verlängerung der Nutzungsrechte bliebe der Netzbetreiber-Neueinsteiger 1&1 außen vor. Mit speziellen Regeln dürfte sich die Behörde darum bemühen, den daraus entstehenden Nachteil für den Internetkonzern aus Rheinland-Pfalz zu minimieren. Der zweite strittige Punkt ist die Frage, wie es mit Telekommunikationsanbietern ohne eigenes Handynetz weitergeht. Freenet und andere kleine Wettbewerber pochen hierbei auf eine Pflicht, dass die Netzbetreiber sie auf ihr Netz lassen müssen - das wäre eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung. Dagegen sträuben sich die großen Platzhirsche - sie wollen selbst frei entscheiden, ob sie Freenet & Co als Untermieter auf ihr Netz nehmen oder nicht.
Wie geht es weiter?
Behördenchef Müller stellt nun einen Entscheidungsentwurf vor, den die Firmen, Verbände und Politiker in den kommenden Monaten kommentieren können. Im Herbst soll die finale Entscheidung fallen. Bis dahin sind Änderungen zwar möglich, ein radikaler Kurswechsel gilt aber als unwahrscheinlich. Die nächste Auktion wird möglicherweise im Jahr 2028 durchgeführt. Dann kann der Bund wieder mit Milliardeneinnahmen rechnen.