Die zwei Wege der Riester-Rente
18.06.2014 - 11:10:20Bei der Wahl der richtigen privaten Vorsorge steht die sogenannte Riester-Rente ganz hoch im Kurs. Dank der mehrfachen staatlichen Förderung ist diese freiwillige Altersvorsorge so attraktiv wie kaum ein anderes Produkt. Während viele Menschen in erster Linie an eine Versicherung denken, gibt es in Wahrheit mehr Alternativen. Mit einer Riester-Rente können Sie sich auf zwei unterschiedliche Wege absichern, denn neben einer zusätzlichen Altersrente ist auch die Förderung von Wohneigentum möglich.
Fünf Varianten für die zwei Wege zur Riester-Rente
Mit der Riester-Rente kann auf drei Wegen für eine Zusatzrente gesorgt werden. Bei einem Banksparplan zahlen Sie Gelder auf ein Sparkonto ein, für das Sie Zinsen bekommen. Daneben können Sie eine Riester-Rentenversicherung in klassischer und in fondgebundener Form abschließen, bei der Sie bis zum Rentenalter einzahlen und anschließend eine lebenslange Rente erhalten.
Das zweite Standbein der Riester-Förderung bezieht sich auf die staatliche Unterstützung bzgl. Ihres Wohneigentums, insofern Sie diesen selbst nutzen. Umsetzen können sie Ihre Wohnförderung auf zwei Arten. Erstens ist der Abschluss eines Riester-Bausparvertrages möglich. Alternativ steht Ihnen der Weg eines Annuitäten-Darlehens zur Verfügung, das auch als Eigenheimrente oder "Wohn-Riester" bekannt ist.
So funktioniert die Riester-Rente
Sie schließen bei einem Anbieter - i.d.R. eine Bank oder eine Versicherung - eine Riester-Vertrag ab. Bis zum Beginn der Rente bzw. dem Tag, bis das Darlehen abgezahlt ist, müssen Sie Beiträge zahlen. Diese können Sie selbst definieren. Je mehr Sie sparen, desto größer fällt die staatliche Förderung aus. Im Laufe der Jahre werden durch das angesparte Kapital Rendite erzielt und dadurch können auch bei geringeren monatlichen Zahlungen größere Rentenzahlungen erzielt werden. Da ein vorzeitiger Ausstieg häufig kostspielig ist, sollten Sie den Typ Ihrer Riester-Rente sorgfältig auswählen und auch einen Vergleich mit nichtgeförderten Angeboten durchführen.
Staatliche Hilfen und Förderungen nutzen
Bei allen Varianten ist die staatliche Förderung gleich. Für einen Arbeitnehmer kann die Zulage pro Jahr bis zu 154 Euro betragen. Der Betrag erhöht sich für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, um 185 Euro bzw. 300 Euro (bei Geburt ab 31.12.2007). Wer sein 25. Lebensjahr beim Vertragsabschluss noch nicht vollendet hat, erhält zudem einen Einsteigerbonus von 200 Euro.
Die Sparbeträge sind steuerlich absetzbar, allerdings werden von der Steuerersparnis die Zulagenansprüche wieder abgezogen.
Wer kann keine Riester-Rente bekommen?
Von der Riesterförderung ausgeschlossen sind freiwillig gesetzlich Versicherte, Studenten und Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, geringfügig Beschäftigte mit Versicherungsfreiheit, Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungen und Menschen, die bereits eine Rente beziehen.
Weiterführende Informationen: http://www.sparkasse.de/privatkunden/altersvorsorge/riester-rente.html