ROUNDUP, Zoll

Die Zollbehörden haben im Rostocker Überseehafen einem aus Russland kommenden Frachter die Weiterfahrt untersagt.

02.04.2024 - 17:15:15

Zoll setzt Frachter aus Russland in Rostock fest

Hintergrund ist die Ladung des Schiffes. "Aufgrund an Bord befindlicher, durch die EU sanktionierter Güter hat das Schiff vom Zoll eine Festhalteverfügung erhalten. Das Verlassen des Hafens ist damit untersagt", teilte das Rostocker Hafen- und Seemannsamt mit. Die "Ostsee-Zeitung" (OZ) hatte am Dienstag zuvor über die Festsetzung des Schiffes berichtet.

Der unter der Flagge der Marshall Islands fahrende, 193 Meter lange Frachter lief den Angaben zufolge am 4. März wegen technischer Probleme am Propeller zur Reparatur in den Rostocker Hafen ein. Der Schaden sei vermutlich durch eine Eisfahrt verursacht worden, so die Behörde weiter.

Das zuständige Hauptzollamt Stralsund wies darauf hin, dass die Schiffsladung, wie alle in die EU verbrachten Waren, der zollamtlichen Überwachung unterliege. In diesem Rahmen werde insbesondere die Einhaltung der Beschränkungen des Außenwirtschaftsverkehrs, unter anderem auch die Sanktionen gegenüber Russland geprüft. Im konkreten Falle dauerten die Ermittlungen noch an. Details zur Ladung nannte der Zoll nicht.

Nach Recherchen der "Ostsee-Zeitung" war das Schiff auf dem Weg in die USA und unter anderem mit Birkenholz und auch angereichertem Uran für US-Atomkraftwerke beladen. Diese Information sei von mehreren Quellen bestätigt wurden, schrieb die Zeitung. Der Gesamtwert der Fracht belaufe sich auf rund 40 Millionen Euro. Das betroffene Schiff wird in der Flotte eine Reederei aufgeführt, die Niederlassungen und Büros unter anderem in Kanada, den USA, Russland (St. Petersburg) und der Ukraine (Odessa) betreibt.

Die EU verhängte als Reaktion auf Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine massive Sanktionen gegen Russland, für Uran gibt es aber kein EU-Einfuhrverbot. Die restriktiven Maßnahmen gelten für insgesamt mehr als 1700 Personen und über 400 Einrichtungen. Nicht eingeführt werden dürfen etwa Stahl, Stahlerzeugnisse und Eisen, Gold und Diamanten, einschließlich Schmuck, Zement, Asphalt, Holz, Papier, synthetischer Kautschuk und Kunststoffe.

@ dpa.de