Die Tarifverdienste in Deutschland sind im Jahr 2023 im Durchschnitt um 3,7 Prozent gegenüber dem Jahresdurchschnitt 2022 gestiegen.
01.03.2024 - 08:07:33Tarifverdienste 2023 gestiegen
In den Jahren davor war die Entwicklung noch umgekehrt gewesen. Der deutlich stärkere Anstieg der Tarifverdienste mit Sonderzahlungen ist auf ausgezahlte Inflationsausgleichprämien im Jahr 2023 zurückzuführen. Die stärksten Anstiege der Tarifverdienste mit Sonderzahlungen sind in den Wirtschaftsabschnitten Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen (+7,8 Prozent), im Gastgewerbe (+7,1 Prozent) und im wirtschaftlich bedeutsamen Verarbeitenden Gewerbe (+5,4 Prozent) zu verzeichnen. Dagegen fielen die Erhöhungen im Handel mit 1,9 Prozent sowie im Bereich Erziehung und Unterricht mit 2,0 Prozent am wenigsten stark aus. Ebenfalls unterdurchschnittlich entwickelten sich die tariflichen Verdienste in der Öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung sowie im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (jeweils 2,6 Prozent), im Grundstücks- und Wohnungswesen (+2,8 Prozent) sowie im Baugewerbe (+2,9 Prozent). Im Wirtschaftsabschnitt Wasserversorgung und Entsorgung führten Sonderzahlungen, insbesondere Inflationsausgleichprämien, zu einem überdurchschnittlichen Anstieg des Tarifindex mit Sonderzahlungen. Dagegen fiel die regelmäßige Entgelterhöhung in diesem Bereich von 0,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr vergleichsweise gering aus. Nachdem im Kalenderjahr 2022 insbesondere die unteren Leistungsgruppen überproportional durch die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes bei der tariflichen Verdienstentwicklung profitierten, sind im Jahr 2023 ähnliche strukturelle Effekte durch die Auszahlung von Inflationsausgleichsprämien zu beobachten. Neben den normalen Lohnerhöhungen sorgt die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämien sowohl unterjährig als auch aufs Jahr 2023 betrachtet für ein höheres Niveau des Tarifindex mit Sonderzahlungen. Da diese Prämien in der Regel als Festbetrag - unabhängig von der Leistungsstufe - ausgezahlt wurden, profitierten geringer Verdienende prozentual mehr von dieser steuerfreien, tariflich vereinbarten Sonderzahlung, so die Statistiker.