Westbalkanregelung, Ausweitung

Die sogenannte Westbalkanregelung für Erwerbsmigration wird vorerst nicht auf weitere Länder ausgedehnt.

19.01.2025 - 14:42:14

Westbalkanregelung: Keine Ausweitung auf weitere Staaten

Die Bundesregierung teilte in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion mit, aktuell gebe es keine konkreten Planungen zur Anwendung dieses Modells auf weitere Staaten. Auch eine Aufstockung des bisherigen Kontingents von 50.000 Zustimmungen für die Einreise von Arbeitskräften pro Jahr sei nicht geplant.

Arbeitsvertrag als Voraussetzung für die Einreise

Wer aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien oder Serbien stammt und über die Westbalkanregelung nach Deutschland kommen will, muss vorab einen Arbeitsvertrag vorweisen.

Von der Regelung können auch ungelernte Arbeitskräfte profitieren. Sie war eingeführt worden, um Menschen aus diesen Staaten davon abzuhalten, hierzulande grundlos Asyl zu beantragen. Die Erlaubnis für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland muss im Herkunftsland beantragt werden. Zudem darf die Zustimmung nicht erteilt werden, wenn der Antragsteller in den zurückliegenden 24 Monaten Asylbewerberleistungen bezogen hat.

Die Ampel-Koalition hatte das jährliche Kontingent von 25.000 Zustimmungen auf 50.000 Erlaubnisse pro Jahr verdoppelt. Diese Änderung trat zum 1. Juni 2024 in Kraft.

Fast 80.000 Arbeitskräfte

Zum Stichtag 30. November 2024 lebten mit einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung insgesamt rund 79.504 Menschen in Deutschland, die bei ihrer Einreise von der Westbalkanregelung profitiert hatten. Ende 2023 waren es rund 76.000 Menschen gewesen, die auf dieser Grundlage eine Aufenthaltserlaubnis hatten.

Arbeitskräfte aus dem Kosovo bildeten unter ihnen mit rund 20.800 Migranten die größte Gruppe, gefolgt von Menschen aus Bosnien und Herzegowina (knapp 16.100) und Nordmazedonien (rund 14.200).

Die FDP sieht in der Regelung ein Erfolgsmodell und wollte von der Bundesregierung wissen, ob dieses Modell möglicherweise auch auf Staaten wie Brasilien, Mexiko, Kolumbien, Ecuador, Marokko, Ghana, Indien, Indonesien, die Philippinen, Usbekistan, Vietnam, Nigeria, Gambia und Südafrika angewandt werden könnte. Das Innenministerium verweist lediglich auf die Möglichkeit, Arbeitskraft-Kontingente in noch zu verhandelnde Migrationsabkommen mit geeigneten Staaten aufzunehmen.

"Die Westbalkanregelung hat sich als äußerst erfolgreiches Instrument erwiesen, das stabile Beschäftigungsverhältnisse und reguläre Migration gefördert hat", sagte die FDP-Innenpolitikerin Ann-Veruschka Jurisch. Dass die Regierung die geplante Erweiterung dieser Regelung nun aussetze, "unterstreicht erneut, wie wichtig die Freien Demokraten als treibende Kraft in der Regierung waren", fügt sie hinzu.

@ dpa.de