Die Gesundheitsfragen bei der PKV – was ist zu beachten?
12.10.2023 - 15:21:02Um in die private Krankenversicherung zu wechseln oder für den Abschluss einer Kranken-Zusatzversicherung, müssen die Antragsteller zunächst eine ganze Reihe von Gesundheitsfragen beantworten. Oft gibt es auch Gesundheitsfragen, wenn Versicherte den Tarif wechseln möchten, um bessere Leistungen zu erhalten. Die Antworten auf diese Fragen bilden für die Versicherer die Grundlage für die Berechnung des Krankheitsrisikos und des Beitrags. Ein zu hohes Risiko kann sogar dazu führen, dass die Versicherung einen Antragsteller ablehnt. Deshalb ist es wichtig, sich mit dieser von vielen als lästig empfundenen Formalität auseinanderzusetzen und die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Falsche oder lückenhafte Angaben können gravierende Folgen haben. Was ist dabei zu beachten?
Welche Folgen können falsche Antworten haben?
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Die Versicherer unterscheiden, ob jemand vorsätzlich falsche Angaben gemacht, ob arglistige Täuschung vorliegt oder es grobe bzw. einfache Fahrlässigkeit war. Handelt es sich um einfache oder grobe Fahrlässigkeit, passt der Versicherer den Vertrag an und darf bis zu drei Jahre nach Vertragsabschluss rückwirkend einen Risikozuschlag berechnen oder einen Leistungsausschluss festlegen. Bei einem Leistungsausschluss muss der Versicherte bereits übernommene Kosten zurückzahlen. Der Leistungsausschluss gilt auch für die Zukunft. Hätte die Versicherung den Antragsteller bei korrekter Beantwortung der Fragen abgelehnt und es liegt einfache Fahrlässigkeit vor, darf der Versicherer innerhalb eines Monats die Kündigung aussprechen. Liegt grobe Fahrlässigkeit vor, ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich. Bereits gezahlte Beiträge behält der Versicherer und unrechtmäßig erhaltene Leistungen muss der Versicherte erstatten.
Hat der Versicherte mit Vorsatz falsche Angaben gemacht, hat die Versicherung ab Vertragsabschluss zu zehn Jahre Zeit, vom Vertrag zurückzutreten, mit den gleichen Konsequenzen wie bei grober Fahrlässigkeit. Hat der Versicherte vorsätzlich falsche Angaben mit betrügerischer Absicht gemacht, liegt arglistige Täuschung vor. Dann darf der Versicherer alle gezahlten Leistungen zurückverlangen, auch wenn sie nichts mit den Falschangaben zu tun haben.
Die Rechtslage ist hier sehr eindeutig, dennoch kommt es oft zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Versicherer und Versichertem, die die Gesundheitsfragen als Gegenstand haben. Viele die in die private Krankenversicherung wechseln wollen, wissen, dass ihnen Rechtsfolgen drohen, wenn sie wissentlich falsche Angaben machen. Andererseits wissen sie aber auch, dass die korrekten und vollständigen Antworten zu höheren Beiträgen oder der Annahmeverweigerung führen können.
Immer vollständig und richtig antworten
Antragsteller, die ihren Versicherungsschutz nicht verlieren und weitere Konsequenzen vermeiden wollen, beantworten alle Fragen vollständig und machen richtige Angaben. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der Versicherer von verharmlosten oder nicht genannten Vorerkrankungen erfährt. Die Versicherer haben keine Verpflichtung, zu überprüfen, ob alle Angaben der Wahrheit entsprechen. In den meisten Fällen tun sie es auch nicht. Zu Überprüfungen kommt es immer erst, wenn tatsächlich ein Leistungsfall eintritt. Bei Vertragsabschluss stimmt der Antragsteller zu, dass die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbunden sind. Sie dürfen über vergangene und aktuelle Erkrankungen Auskunft geben.
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Deshalb ist es ratsam, sich schon vor der Antragstellung mit der eigenen Krankheitsgeschichte auseinanderzusetzen und gegebenenfalls Recherchen anzustellen. Falls nötig können die behandelnden Ärzte aus früheren Jahren Auskunft über Krankheitsverläufe und Behandlungen geben. Es genügt nicht, auf den Hausarzt oder einen Facharzt zu verweisen. Die Versicherer erwarten keine medizinischen Berichte. Aber irreführende Verharmlosungen sind ebenfalls nicht gestattet.
Was will die private Krankenversicherung alles wissen?
Je nach Versicherer können sich die Fragen unterscheiden. Einige Anbieter fragen sehr präzise, andere sind eher ungenau. Prinzipiell ist es sinnvoll, nur Antwort auf die gestellten Fragen zu geben, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ausnahmen bilden Sachverhalte, die zwar nicht abgefragt wurden, aber Relevanz für das Versicherungsverhältnis haben.
Meist wollen die Versicherer auch nicht die gesamte Krankengeschichte wissen, sondern fragen nach den letzten drei bis zehn Jahren. Das hängt ab vom Leistungsbereich und der Erkrankung. Liegen beispielsweise psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen vor, fragen die Versicherer meistens nach den letzten zehn Jahren. Für besonders schwere Erkrankungen oder lebenslange Leiden, wie Multiple Sklerose zum Beispiel, gibt es keine zeitliche Begrenzung.
Die Fragen beziehen sich bei fast allen Versicherern auf Erkrankungen, Gesundheitsstörungen, Beschwerden und Folgen eines Unfalls. Wenn es um „Sonstiges“ geht, fragen die Versicherer meist nach bisher nicht ärztlich behandelten Leiden.
Probeantrag zur besseren Vergleichbarkeit der verschiedenen Anbieter
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Wer befürchtet, aufgrund einer Vorerkrankung Risikoaufschläge zu zahlen, kann zunächst einen Probeantrag stellen. Das sehen viele Antragsformulare sogar ausdrücklich vor. Aber auch der handgeschriebene Zusatz „Probe“ auf dem Antragsformular reicht vollkommen aus. Der Probeantrag verpflichtet den Antragsteller zu nichts. Der Versicherer ist hingegen an sein Angebot gebunden. Dadurch ist es möglich, bei verschiedenen Gesellschaften einen Probeantrag einzureichen. So lässt sich leicht feststellen, welche Beitragshöhe zu erwarten ist und die Angebote lassen sich ganz gut miteinander vergleichen.
Ablehnung des Antrags – gilt das für immer?
Hat ein Versicherer einen Antrag einmal abgelehnt, ist es fast nicht mehr möglich, noch eine private Krankenversicherung abzuschließen. Der Versicherte muss dann in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Das liegt daran, dass im Antrag immer auch die Frage kommt, ob ein anderer Versicherer bereits einen Antrag abgelehnt hat. Wird diese Frage mit Ja beantwortet, hat das fast immer die Ablehnung beim neuen Versicherer zur Folge. Deshalb ist es ratsam, sich kompetent beraten zu lassen, wenn ein Wechsel der Krankenversicherung geplant ist.