Gesetzliche, Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen sind noch tiefer in die roten Zahlen gesackt.

06.12.2024 - 17:31:03

Gesetzliche Krankenkassen vergrößern Defizit

Bis Ende September stand bei den 95 Kassen ein Defizit von 3,7 Milliarden Euro, wie das Bundesgesundheitsministerium in Berlin mitteilte. Bis Ende Juni waren es minus 2,2 Milliarden Euro gewesen und in den ersten neun Monaten 2023 minus eine Milliarde Euro. Die Reserven der Kassen betrugen nun 4,7 Milliarden Euro und lagen damit knapp unter der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve von 0,2 Monatsausgaben.

Minister Karl Lauterbach (SPD) sagte, das Defizit sei insbesondere Ergebnis eines inflationsbedingt hohen Anstiegs der Ausgaben für Personal und medizinische Leistungen. Wichtiger sei aber, dass es in den vergangenen zehn Jahren versäumt worden sei, ineffiziente Strukturen des Gesundheitswesens für die Zukunft fit zu machen. Nun angestoßene Reformen unter anderem bei der Digitalisierung sowie die Krankenhausreform würden die Kosten stabilisieren.

Insgesamt standen in den ersten neun Monaten dieses Jahres Einnahmen von 239,2 Milliarden Euro Ausgaben von 242,9 Milliarden Euro gegenüber, wie das Ministerium erläuterte. Die Leistungsausgaben seien um 7,8 Prozent gestiegen und damit deutlich stärker als in den vergangenen Jahren.

Höhere Beiträge im neuen Jahr in Sicht

Für 2025 sind bereits Beitragsanhebungen in Sicht. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag als Orientierungsmarke für die Kassen beträgt 2,5 Prozent, wie das Ministerium bekannt gab. Das sind 0,8 Prozentpunkte mehr als in diesem Jahr. Die konkrete Höhe des Zusatzbeitrags für 2025 für ihre Versicherten bestimmen die Kassen aber jeweils für sich. Der Durchschnittswert dient dafür als Orientierung, die Kassen können je nach Finanzlage auch davon abweichen.

Der von den Kassen tatsächlich erhobene Zusatzbeitrag lag laut Ministerium im November im Schnitt bei 1,83 Prozent - nach 1,7 Prozent zu Jahresbeginn. Es hoben 34 Kassen ihren Zusatzbeitrag noch im Jahresverlauf an. Der gesamte Beitrag, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, umfasst daneben noch den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns. Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitragssatz, haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht.

@ dpa.de