EU-Kommission, Defizitverfahren

Die Europäische Kommission treibt das eingeleitete Strafverfahren wegen zu hoher Neuverschuldung gegen Frankreich, Italien und fünf weitere EU-Länder weiter voran.

09.07.2024 - 16:07:40

EU-Kommission treibt Defizitverfahren weiter voran

Die Kommission empfahl dem Ministerrat, die Entscheidungen für zu hohe Defizite in Belgien, Frankreich, Italien, Ungarn, Malta, Polen und der Slowakei anzuerkennen, wie die Brüsseler Behörde mitteilte. Zuvor hatte der Wirtschafts- und Finanzausschuss seine Stellungnahme abgegeben.

In einem nächsten Schritt müssen nun die Finanzminister der EU-Länder entscheiden, ob ein übermäßiges Defizit in diesen Mitgliedstaaten besteht. Dabei braucht es den Angaben zufolge jeweils eine Mehrheitsentscheidung. Das betroffene Land nimmt nicht an der Abstimmung teil. Anschließend spricht die Kommission den Mitgliedsstaaten Empfehlungen zur Schuldenreduzierung aus, die dann vom Ministerrat angenommen werden müssen. Das ist derzeit für das Jahresende vorgesehen.

Verfahren sollen zu solider Haushaltsführung beitragen

Die EU-Kommission hatte Ende Juni die Strafverfahren gegen die sieben Länder wegen eines übermäßigen Defizits eingeleitet. Die Behörde beaufsichtigt, ob die EU-Länder die Regeln für Haushaltsdefizite und Staatsschulden einhalten. Das Regelwerk erlaubt eine Neuverschuldung von höchstens drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), gleichzeitig darf der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten.

Ziel des Defizitverfahrens ist es, Staaten zu solider Haushaltsführung zu bringen. Theoretisch sind bei anhaltenden Verstößen auch Strafen in Milliardenhöhe möglich. In der Praxis wurden diese aber noch nie verhängt. Die Verfahren waren wegen der Corona-Krise sowie der Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine zuletzt ausgesetzt. Wird ein Strafverfahren eingeleitet, muss ein Land Gegenmaßnahmen einleiten, um Verschuldung und Defizit zu senken. Damit soll vor allem die Stabilität der Eurozone gesichert werden.

@ dpa.de