Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket zur Vereinfachung von EU-Vorschriften beschlossen.
26.02.2025 - 13:44:01EU will Nachhaltigkeitsregeln für Unternehmen vereinfachen
So wird der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen im Rahmen der "Corporate Sustainability Reporting Directive" (CSRD) um 80 Prozent verkleinert. Zudem werden die Berichtsanforderungen für große Unternehmen um zwei Jahre verschoben. Auch die Vorschriften zur nachhaltigen Sorgfaltspflicht (CSDDD) werden überarbeitet. Unternehmen sollen sich künftig stärker auf direkte Geschäftspartner konzentrieren, während Berichtspflichten für kleinere Zulieferer reduziert werden. Zudem wird die zivilrechtliche Haftung auf nationaler Ebene geregelt. Im Bereich des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) plant die Kommission, kleine Importeure mit einem jährlichen Importvolumen von unter 50 Tonnen von den Meldepflichten auszunehmen. Dies betrifft rund 182.000 Unternehmen, trozdem sollen über 99 Prozent der relevanten Emissionen weiterhin erfasst werden. Darüber hinaus sollen Investitionsprogramme wie "InvestEU" optimiert werden, um bestehende Mittel effizienter zu nutzen. Die Änderungen sollen die Finanzierung von Innovations- und Klimaschutzprojekten erleichtern. Das Maßnahmenpaket wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt. Die Kommission fordere eine zügige Verabschiedung, um die Entlastungen schnell wirksam werden zu lassen, hieß es am Mittwoch.