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Die EU geht erstmals mit weitreichenden Sanktionen gegen Russlands milliardenschwere Geschäfte mit Flüssigerdgas (LNG) vor.

24.06.2024 - 13:24:11

EU nimmt erstmals russische LNG-Geschäfte ins Visier

Die Außenminister der 27 Mitgliedstaaten billigten die Sanktionen am Montag in Luxemburg zusammen mit weiteren neuen Strafmaßnahmen wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine.

Außenministerin Annalena Baerbock bezeichnete das Paket als Teil der entschlossenen Unterstützung für die Ukraine. Russlands Präsident Wladimir Putin habe das Land und die europäische Friedensordnung brechen wollen, sagte die Grünen-Politikerin. Erreicht habe er aber das Gegenteil.

Die Sanktionen gegen die Geschäfte mit LNG sehen vor, dass Häfen wie der im belgischen Zeebrugge künftig nicht mehr zur Verschiffung von russischem LNG in Drittstaaten genutzt werden dürfen. Dies soll dazu führen, dass Russland wegen mangelnder Transportkapazitäten weniger Flüssigerdgas verkaufen kann und weniger Gewinne erzielt, die für die Fortsetzung des Angriffskriegs gegen die Ukraine verwendet werden könnten.

Milliarden Kubikmeter LNG betroffen

Bislang bringen häufig für den Einsatz in eisbedeckten Gewässern geeignete russische Tanker Flüssigerdgas von der Jamal-Halbinsel in Sibirien in EU-Häfen. Dort wird das LNG dann auf normale Tanker umgeladen, die in weiter entfernte Weltregionen fahren. So können die "Eisbrecher"-Tanker deutlich mehr Einsätze fahren.

Nach Angaben der EU-Kommission wurden im vergangenen Jahr etwa vier bis sechs Milliarden Kubikmeter russisches LNG über EU-Staaten in andere Länder weitergeleitet. Betroffen sein könnten damit Geschäfte im Wert von mehreren Milliarden Euro. LNG-Importe für den Gebrauch in der EU sind nicht getroffen. Sie werden von manchen EU-Staaten noch immer als unverzichtbar angesehen, um die Energieversorgung zu akzeptablen Preisen zu gewährleisten.

Kampf gegen Sanktionsumgehung

Neben den LNG-Sanktionen enthält das mittlerweile 14. EU-Paket auch zahlreiche Maßnahmen, die eine Umgehung von bereits bestehenden Sanktionen erschweren sollen. So führen Verstöße gegen die aktuellen Regeln beispielsweise dazu, dass Russlands Rüstungsindustrie noch immer westliche Technologie nutzen kann, um Waffen für den Krieg gegen die Ukraine herzustellen.

Konkret sollen EU-Unternehmen sorgfältiger kontrollieren, dass von ihnen exportierte kritische Güter nicht in Russland landen. Eine Ausweitung der sogenannten "No Russia Clause" auf Tochterunternehmen wurde allerdings von der Bundesregierung verhindert. Grund waren offensichtlich Warnungen von Unternehmen, die einen zu hohen Verwaltungsaufwand und Umsatzverluste befürchteten.

Mit der "No Russia Clause" wird von EU-Exporteuren verlangt, dass sie die Wiederausfuhr von bestimmten Gütern nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland vertraglich verbieten. Betroffen davon sind unter anderem Luftfahrtgüter, Waffen und fortgeschrittene Technologiegüter, die in russischen Militärsystemen verwendet werden. Neu auf die Liste kommt mit dem 14. Sanktionspaket auch industrielles Know-how zur Herstellung von Rüstungsgütern.

Unternehmen in China und Türkei betroffen

Teil des neuen Pakets sind zudem Sanktionen gegen Dutzende weitere Unternehmen, denen vorgeworfen wird, zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beizutragen. An sie dürfen aus der EU künftig keine militärisch nutzbaren Güter und Technologien mehr verkauft werden. Einige dieser Unternehmen haben ihren Sitz nach EU-Angaben in Drittländern wie China, Kasachstan, Kirgistan, der Türkei und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Darüber hinaus wird die Nutzung des russischen Finanznachrichtendienstes (SPFS) weitgehend verboten, weil dieser aus EU-Sicht von der Zentralbank Russlands entwickelt wurde, um die Wirkung von Sanktionen zu neutralisieren.

Angesichts der anhaltenden Versuche Russlands, die demokratischen Prozesse in der EU zum Beispiel mit Desinformationskampagnen zu stören, wurde beschlossen, dass politische Parteien und Stiftungen, nicht-staatliche Organisationen und Mediendienstleister in der ganzen EU keine Finanzierung von der russischen Regierung und ihren Vertretern mehr akzeptieren dürfen.

@ dpa.de