Die Bundesregierung prüft nach einem Klimaschutz-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, in Revision zu gehen.
30.11.2023 - 13:14:35Bundesregierung prüft Revision
Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium von Robert Habeck (Grüne) teilte auf Anfrage mit: "Das Gericht hat die Revision ausdrücklich zugelassen. Die Bundesregierung wird die Urteile und ihre Begründungen, sobald diese schriftlich vorliegen, im Einzelnen genau auswerten und das weitere Vorgehen prüfen."
Auch das Bauministerium erklärte: "Wir respektieren selbstverständlich die Urteile des Oberverwaltungsgerichts und werten sie sofort aus, sobald sie vorliegen." Das weitere Vorgehen werde geprüft, wenn die Begründung vorliege.
Das Gericht hat die Bundesregierung verurteilt, Sofortprogramme für mehr Klimaschutz im Verkehr und bei Gebäuden aufzulegen. Der 11. Senat gab am Donnerstag Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des Umweltverbands BUND statt. Es geht um das Klimaschutzgesetz, das derzeit für jeden Sektor jährliche Ziele zur Senkung der schädlichen Treibhausgase vorschreibt. Eine Revision zum Urteil hätte aufschiebende Wirkung.
Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium erklärte weiter: "Ganz grundsätzlich gilt: Die Bundesregierung verfolgt eine ambitionierte Klimaschutzpolitik, um die nach dem Klimaschutzgesetz festgelegten Ziele zu erreichen und die verbleibende Klimaschutzlücke zu schließen. Mit den im Klimaschutzprogramm 2023 enthaltenen Maßnahmen kann die Bundesregierung bis zu 80 Prozent der bestehenden Klimaschutzlücke bis zum Jahr 2030 schließen." Die Bundesregierung arbeite daran, diese Lücke zu schließen. "Dafür sind weiter Anstrengungen nötig. Ebenso ist die konsequente Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen wichtig."