Die Bundesregierung prüft nach einem Klimaschutz-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, in Revision zu gehen.
30.11.2023 - 11:22:44Klimaschutz-Urteil: Bundesregierung prüft Revision
Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium von Ressortchef Robert Habeck (Grüne) teilte auf Anfrage mit: "Das Gericht hat die Revision ausdrücklich zugelassen. Die Bundesregierung wird die Urteile und ihre Begründungen, sobald diese schriftlich vorliegen, im Einzelnen genau auswerten und das weitere Vorgehen prüfen."
Das Gericht hat die Bundesregierung verurteilt, Sofortprogramme für mehr Klimaschutz im Verkehr und bei Gebäuden aufzulegen. Der 11. Senat gab am Donnerstag Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des Umweltverbands BUND statt. Es geht um das Klimaschutzgesetz, das derzeit für jeden Sektor jährliche Ziele zur Senkung der schädlichen Treibhausgase vorschreibt. Eine Revision zum Urteil hätte aufschiebende Wirkung.
Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium erklärte weiter: "Ganz grundsätzlich gilt: Die Bundesregierung verfolgt eine ambitionierte Klimaschutzpolitik, um die nach dem Klimaschutzgesetz festgelegten Ziele zu erreichen und die verbleibende Klimaschutzlücke zu schließen. Mit den im Klimaschutzprogramm 2023 enthaltenen Maßnahmen kann die Bundesregierung bis zu 80 Prozent der bestehenden Klimaschutzlücke bis zum Jahr 2030 schließen." Die Bundesregierung arbeite daran, diese Lücke zu schließen. "Dafür sind weiter Anstrengungen nötig. Ebenso ist die konsequente Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen wichtig."