Die Bahn hat im Tarifstreit unter anderem stufenweise Lohnerhöhungen zwischen acht und zwölf Prozent vorgeschlagen.
30.05.2023 - 22:31:23EVG lehnt Tarifangebot ab und ruft zu Verhandlungen auf. Die EVG bezeichnet das nachgebesserte Angebot als «unzureichend» - und will weiter verhandeln.
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat das nachgebesserte Tarifangebot der Deutschen Bahn als «unzureichend» zurückgewiesen und die Arbeitgeber für Mittwoch zu weiteren Gesprächen aufgerufen. «Wesentliche Punkte unserer Forderungen sind weiterhin nicht erfüllt», teilte Verhandlungsführer Kristian Loroch am späten Dienstagabend mit. «Das, was derzeit auf dem Tisch liegt, ist sozial ungerecht.» Der entsprechende Beschluss der zuständigen Tarifkommission sei einstimmig erfolgt.
«Wir fordern die Deutsche Bahn deshalb auf, ihr Angebot entsprechend anzupassen und umgehend mit uns weiter zu verhandeln», teilte Loroch weiter mit. «Wir haben unsere Zentrale Tarifkommission nach Berlin eingeladen und können die Verhandlungen bereits ab Mittwoch fortsetzen.» Das sei im Interesse des Konzerns, «denn so lange wir am Verhandlungstisch sitzen, wird nicht gestreikt».
Der bundeseigene Konzern hatte der Gewerkschaft das Angebot bei Verhandlungen am vergangenen Donnerstag unterbreitet und die EVG aufgefordert, bis einschließlich diesen Dienstag Stellung zu nehmen.
Lohnerhöhungen und Inflationsausgleichsprämie
Die Bahn hat für die rund 180.000 betroffenen Beschäftigten stufenweise zwölf Prozent bei den unteren Lohngruppen in Aussicht gestellt. Insgesamt zehn Prozent mehr sollen die mittleren Gruppen bekommen und acht Prozent die oberen. Die erste Erhöhungsstufe soll demnach noch dieses Jahr kommen. Hinzu kommt eine ebenfalls stufenweise Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 2850 Euro, die steuer- und abgabenfrei ab diesem Juli gezahlt werden könnte. Die Laufzeit soll 24 Monate betragen.
Die Gewerkschaft fordert hingegen einen Festbetrag von mindestens 650 Euro pro Monat mehr oder zwölf Prozent bei den oberen Lohngruppen. Die Laufzeit soll nach ihren Vorstellungen lediglich zwölf Monate betragen. Einmalzahlungen lehnte die EVG bislang strikt ab.