Deutscher Einzelhandel spricht sich gegen Kostenübernahme bei Rücksendungen durch die Kunden aus
30.11.2020 - 15:26:16Die aktuell geplante verbindliche Kostenübernahme bei der Rücksendung intakter Produkte durch den Verbraucher, trifft auf den Widerstand des deutschen Einzelhandels.
Die von der Bundesregierung beabsichtigte Einbindung der Verbraucher in die Kosten bei Rücksendungen, ist in der Perspektive des Handelsverbands Deutschland (HDE) ein Eingriff in den Wettbewerb und als solcher nicht akzeptabel, betont Antje Gerstein, Vertreterin des deutschen Einzelhandels gegenüber dem Handelsblatt. Der Online-Handel ist nicht erst seit der Corona-Pandemie einer der dynamischsten Sektoren der Wirtschaft. Die jetzt zur Diskussion stehende Übernahme der Kosten von Rücksendungen intakter Produkte wirkt hemmend auf die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und behindert die Digitalisierung des Einzelhandels.
Der Einzelhandelsverband warnt zudem vor einer nationalen Sonderregelung, die im Gegensatz zu den EU-Richtlinien auf diesem Gebiet steht. Eine derartige gesetzliche Regelung, hätte vor den EU-Wettbewerbshütern keinen Bestand. Das EU-Recht ist in Bezug auf den Verbraucherschutz und das Widerrufsrecht bei Online-Käufen eindeutig, gibt Gerstein zu Bedenken.
Es liegt im Ermessen des Händlers, ob er kostenfreie Retouren von Waren und Produkten anbietet. Allerdings sieht auch Handelsverband Deutschland Handlungsbedarf in Bezug auf die steigende Zahl von Rücksendungen im Online-Handel. Eine effiziente Beschränkung und Begrenzung der Anzahl der Retouren, ist statt durch die Kostenübernahme durch den Verbraucher, durch eine Neufassung des Widerrufsrechts besser zu gewährleisten. Der Einzelhandel hat ein großes Eigeninteresse an der Senkung der Retouren. Die aktuelle Form des Widerrufsrechts ist weder aus ökologischer noch aus ökonomischer Perspektive sinnvoll.
Die großen Online-Händler setzen auf ihren Plattformen künstliche Intelligenz ein, um die Rücksendequote dauerhaft zu minimieren. Damit werden Fehleinkäufe auf digitalem Weg reduziert.
Bundesjustizministerin Christine Lamprecht hat eine Initiative des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen in ihrem Ministerium aufgegriffen und eine Übernahme der Rücksendekosten prinzipiell durch die Verbraucher angeregt. In der Stellungnahme des Expertengremiums argumentieren die Juristen, im Gegensatz zum Einzelhandelsverband, mit einer Wiederherstellung des freien Wettbewerbs durch die Einführung der Kostenübernahme. Laut Sachverständigenrat stellt gerade die kostenfreie Rücksendung eine Übervorteilung der großen Online-Händler dar. Außerdem verweisen die Rechtsexperten auf die Untersuchungsergebnisse der Forschungsgruppe Retourenmanagement and der Universität Bamberg. Diese hatte im Jahr 2019 festgestellt, dass eine verbindliche Kostenübernahme durch den Kunden zu einer erheblichen Reduktion der Anzahl der Rücksendungen führt. Bei einer teilweisen Übernahmepflicht durch den Kunden von 3 Euro pro Sendung, beläuft sich der Effekt auf über 16 Prozent. Nur die Einbindung der Verbraucher verspricht ein nachhaltiges Ergebnis, so die Sachverständigen.
Der Einzelhandelsverband warnt zudem vor einer nationalen Sonderregelung, die im Gegensatz zu den EU-Richtlinien auf diesem Gebiet steht. Eine derartige gesetzliche Regelung, hätte vor den EU-Wettbewerbshütern keinen Bestand. Das EU-Recht ist in Bezug auf den Verbraucherschutz und das Widerrufsrecht bei Online-Käufen eindeutig, gibt Gerstein zu Bedenken.
Es liegt im Ermessen des Händlers, ob er kostenfreie Retouren von Waren und Produkten anbietet. Allerdings sieht auch Handelsverband Deutschland Handlungsbedarf in Bezug auf die steigende Zahl von Rücksendungen im Online-Handel. Eine effiziente Beschränkung und Begrenzung der Anzahl der Retouren, ist statt durch die Kostenübernahme durch den Verbraucher, durch eine Neufassung des Widerrufsrechts besser zu gewährleisten. Der Einzelhandel hat ein großes Eigeninteresse an der Senkung der Retouren. Die aktuelle Form des Widerrufsrechts ist weder aus ökologischer noch aus ökonomischer Perspektive sinnvoll.
Die großen Online-Händler setzen auf ihren Plattformen künstliche Intelligenz ein, um die Rücksendequote dauerhaft zu minimieren. Damit werden Fehleinkäufe auf digitalem Weg reduziert.
Bundesjustizministerin Christine Lamprecht hat eine Initiative des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen in ihrem Ministerium aufgegriffen und eine Übernahme der Rücksendekosten prinzipiell durch die Verbraucher angeregt. In der Stellungnahme des Expertengremiums argumentieren die Juristen, im Gegensatz zum Einzelhandelsverband, mit einer Wiederherstellung des freien Wettbewerbs durch die Einführung der Kostenübernahme. Laut Sachverständigenrat stellt gerade die kostenfreie Rücksendung eine Übervorteilung der großen Online-Händler dar. Außerdem verweisen die Rechtsexperten auf die Untersuchungsergebnisse der Forschungsgruppe Retourenmanagement and der Universität Bamberg. Diese hatte im Jahr 2019 festgestellt, dass eine verbindliche Kostenübernahme durch den Kunden zu einer erheblichen Reduktion der Anzahl der Rücksendungen führt. Bei einer teilweisen Übernahmepflicht durch den Kunden von 3 Euro pro Sendung, beläuft sich der Effekt auf über 16 Prozent. Nur die Einbindung der Verbraucher verspricht ein nachhaltiges Ergebnis, so die Sachverständigen.
Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix