Der erste Job - Berufseinsteiger sollten ihre Finanzen regeln
06.05.2019 - 17:04:30Nach dem Studium oder der Ausbildung beginnt mit dem ersten Job ein neuer, aufregender Lebensabschnitt. Der erste Gehaltsschein bringt aber nicht nur Freiheiten, sondern auch Verantwortungen mit sich. Bevor sie das hart verdiente Geld ausgeben, sollten sich Berufseinsteiger zunächst einen Überblick über ihre Finanzen verschaffen. Schließlich kommen neben Steuerabzügen noch andere Ausgaben wie Versicherungsbeiträge hinzu.
Das Gehalt wird immer in Brutto angegeben. Mithilfe eines Brutto-Netto-Rechners kann man ganz einfach herausfinden, wie viel Netto vom Brutto übrigbleibt. Dafür sind einige Informationen nötig, zum Beispiel die jeweilige Steuerklasse. Denn die Steuerkategorie hat einen besonders großen Einfluss auf das Nettogehalt. Jeder Arbeitnehmer wird - unter anderem abhängig vom Familienstand - einer Steuerklasse zugeteilt, die darüber bestimmt, wie viel Prozent des Gehalts an das Finanzamt abgeführt werden muss. Die meisten Berufseinsteiger sind ledig und werden daher in die Steuerklasse 1 eingeordnet. Mit wie vielen Abzügen man in den Steuerklassen 1, 2, 3, 4 und 5 jeweils ungefähr rechnen kann, fasst dieser Artikel übersichtlich zusammen.
Oft wird Berufseinsteigern dazu geraten, so früh wie möglich etwas vom Lohn beiseitezulegen. Das ist zwar löblich, dennoch ist es sinnvoll, in den ersten Monaten erst einmal ein Gefühl für die eigenen Finanzen zu bekommen. Das bedeutet, dass Berufseinsteiger in den ersten sechs bis zwölf Monaten zunächst "ganz normal" leben sollten - also weder besonders sparsam wie in der Studien- oder Ausbildungszeit noch im Luxus schwelgend. So kann man recht einfach herausfinden, wie viel Geld man monatlich für den normalen Bedarf benötigt. Nach einigen Monaten zeigt sich, wie viel Geld monatlich übrig bleibt und gespart werden kann. Bevor man Geld anlegt, ist es sinnvoll, circa zwei bis drei Monatsgehälter auf dem Girokonto anzusparen. Dieser Betrag dient als Puffer für unvorhergesehene Ausgaben wie die Reparatur der Waschmaschine oder eine teure Zahnoperation.
Bis zum Ergreifen des ersten Berufs bzw. bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres ist man familienversichert - die Krankenversicherung wird also über die Familie bezogen. Danach ist man verpflichtet, sich selbst zu versichern. Hat sich der Berufseinsteiger innerhalb von 14 Tagen nicht für eine neue Krankenkasse entschieden, bleibt er automatisch entweder bei derselben Versicherung wie seine Eltern versichert oder der Arbeitgeber meldet seinen neuen Mitarbeiter bei einer Betriebskrankenkasse an. Es ist also empfehlenswert, sich rechtzeitig um die Krankenversicherung zu kümmern, um letztendlich bei der Wunschkrankenkasse versichert zu sein.
Neben der verpflichtenden Krankenversicherung gibt es noch andere sinnvolle Policen, die Berufseinsteiger in Erwägung ziehen sollten. Besonders wichtig ist die private Haftpflicht; sie kann vor dem finanziellen Ruin schützen. Geschieht ein Unfall, bei der eine Person zu Schaden kommt oder eine Sache beschädigt wird, muss der Verursacher laut Gesetz für den Schaden haften. Wer beispielsweise im Haus eines Freundes eine teure Vase umwirft und zerstört, muss diese bezahlen. Auch wenn bei einem Unfall jemand so schwer verletzt wird, dass er den Rest seines Lebens auf einen Rollstuhl angewiesen ist, muss der Unfallverursacher finanziell dafür aufkommen. Die private Haftpflicht springt in solchen Fällen ein und verhindert so, dass der Verursacher mit seinem Privatvermögen für die Schäden aufkommen muss. Welche Versicherungen zusätzlich interessant für Berufseinsteiger sind, kann man hier nachlesen.
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