Das Bundeskanzleramt stoppt vorerst das Lieferkettengesetz.
10.03.2020 - 15:53:32Kanzleramt stoppt vorläufig Gesetz der Bundesminister Heil (SPD, Soziales) und Müller (CSU, Entwicklung) gegen Ausbeutung in globalen Lieferketten.
Zum „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ gehörende Medien berichten über Informationen aus „Regierungskreisen“, dass das Bundeskanzleramt ein in Vorbereitung befindliches Gesetz gegen Dumping und Ausbeutung in globalen Lieferketten bis auf weiteres gestoppt habe. Die beteiligten Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Gerd Müller (CSU) sowie für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) wollten ihr Gesetzesvorhaben am heutigen Dienstag eigentlich der Öffentlichkeit präsentieren und Details des geplanten Gesetzes vorstellen.
Einwände gegen eine jetzt erfolgende Gesetzesregelung sollen insbesondere von Bundeswirtschaftsminister Altmaier (CDU) vorgebracht worden sein, der auf der von der Bundesregierung gegenüber der Wirtschaft gemachten Zusage bestanden habe, dass die Umsetzung der im sogenannten Nationalen Aktionsplan (NAP) „Wirtschaft und Menschenrechte“ enthaltenen Sorgfaltspflichten durch die deutschen Unternehmen erst zum Ende des Jahres 2020 umgesetzt sein müsse. Der NAP zielt auf die Verbesserung der menschenrechtlichen Situation entlang aller Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen weltweit und entspricht den 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
Auf Anfrage des „Redaktionsnetzwerkes Deutschland“ teilte das Wirtschaftsministerium mit, dass Vorschläge zur gesetzlichen Normierung derzeit verfrüht wären. Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, sollten zuvor die Resultate einer (demnächst aber erst beginnenden) Befragung von Unternehmen über die aktuelle Lage bei der Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfalt abgewartet und ausgewertet werden.
Erst nach Auswertung der Befragung lasse sich eine Entscheidung darüber treffen, inwieweit eine Gesetzesregelung überhaupt erforderlich sei. Das Wirtschaftsministerium erklärte zudem, dass die Bundesregierung in dieser Frage nur dann glaubwürdig bleibe, wenn sie sich an vereinbarte Verfahren auch tatsächlich halte, und nicht zwischenzeitlich Prozesse oder Zeitplanungen ändere, verkürze oder sogar überspringe.
Den Sorgfaltspflichten der Bundesregierung entspreche es, so das Wirtschaftsministerium, dass die Regierung über Gesetzesvorhaben ausschließlich auf der Grundlage von Tatsachen und nicht beliebig „ins Blaue hinein“ entscheide.
Eine bei Unternehmen gestartete Pilot-Umfrage war auf erhebliche Kritik gestoßen, da der seinerzeit eingesetzte Fragebogen nach Einschätzung der Wirtschaft unklare und teilweise auch irreleitende Fragen und Antwortoptionen enthielt. Zudem stieß auf negative Resonanz, dass die Fragebogen nur an die Info-E-Mail-Adressen von Unternehmen geschickt wurden, so dass die Umfrage-Mail von einigen der Adressaten irrtümlich als Spam oder als Werbung angesehen wurde. Bei der demnächst erfolgenden zweiten Runde des Fragebogenversands sollen daher gezielt die Unternehmensgeschäftsführer angeschrieben werden.
Einwände gegen eine jetzt erfolgende Gesetzesregelung sollen insbesondere von Bundeswirtschaftsminister Altmaier (CDU) vorgebracht worden sein, der auf der von der Bundesregierung gegenüber der Wirtschaft gemachten Zusage bestanden habe, dass die Umsetzung der im sogenannten Nationalen Aktionsplan (NAP) „Wirtschaft und Menschenrechte“ enthaltenen Sorgfaltspflichten durch die deutschen Unternehmen erst zum Ende des Jahres 2020 umgesetzt sein müsse. Der NAP zielt auf die Verbesserung der menschenrechtlichen Situation entlang aller Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen weltweit und entspricht den 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
Auf Anfrage des „Redaktionsnetzwerkes Deutschland“ teilte das Wirtschaftsministerium mit, dass Vorschläge zur gesetzlichen Normierung derzeit verfrüht wären. Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, sollten zuvor die Resultate einer (demnächst aber erst beginnenden) Befragung von Unternehmen über die aktuelle Lage bei der Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfalt abgewartet und ausgewertet werden.
Erst nach Auswertung der Befragung lasse sich eine Entscheidung darüber treffen, inwieweit eine Gesetzesregelung überhaupt erforderlich sei. Das Wirtschaftsministerium erklärte zudem, dass die Bundesregierung in dieser Frage nur dann glaubwürdig bleibe, wenn sie sich an vereinbarte Verfahren auch tatsächlich halte, und nicht zwischenzeitlich Prozesse oder Zeitplanungen ändere, verkürze oder sogar überspringe.
Den Sorgfaltspflichten der Bundesregierung entspreche es, so das Wirtschaftsministerium, dass die Regierung über Gesetzesvorhaben ausschließlich auf der Grundlage von Tatsachen und nicht beliebig „ins Blaue hinein“ entscheide.
Eine bei Unternehmen gestartete Pilot-Umfrage war auf erhebliche Kritik gestoßen, da der seinerzeit eingesetzte Fragebogen nach Einschätzung der Wirtschaft unklare und teilweise auch irreleitende Fragen und Antwortoptionen enthielt. Zudem stieß auf negative Resonanz, dass die Fragebogen nur an die Info-E-Mail-Adressen von Unternehmen geschickt wurden, so dass die Umfrage-Mail von einigen der Adressaten irrtümlich als Spam oder als Werbung angesehen wurde. Bei der demnächst erfolgenden zweiten Runde des Fragebogenversands sollen daher gezielt die Unternehmensgeschäftsführer angeschrieben werden.
Redaktion ad-hoc-news.de, A. Camus