Das Bundesinnenministerium dringt auf ein EU-weites Verteilregime für neue Ukraine-Flüchtlinge.
24.05.2024 - 16:14:28Innenministerium für künftige Verteilung von Ukraine-Flüchtlingen
Deutschland setze sich "nachdrücklich für eine solidarische Verteilung der Schutzsuchenden ein und ist der Ansicht, dass insbesondere eine Auseinandersetzung und Lösungsfindung mit Blick auf Sekundärmigration aus anderen Mitgliedstaaten der EU erforderlich ist", sagte ein Sprecher von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) der Zeitung "Welt" (Freitag/Online). Es solle daher EU-weit ein gleichmäßiges Verteilungsregime für Neuankömmlinge aus der Ukraine angestrebt werden. Bei Sekundärmigration zieht ein Migrant aus dem Land, in dem er zuerst angekommen ist, in ein anderes weiter.
Derzeit wird auf EU-Ebene über eine Anschlussregelung für Ukraine-Flüchtlinge verhandelt. Der vorübergehende Schutz nach der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie läuft am 4. März 2025 aus; wie genau eine Folgeregelung aussehen soll, ist noch nicht entschieden. Offen ist, ob es gegebenenfalls Änderungen zum bisherigen Verfahren geben wird, etwa durch ein neues Verteilregime. Wichtig sei, dass man "weiterhin mit der Ukraine zu allen wichtigen Fragen im Gespräch bleibe", heißt es aus dem Bundesinnenministerium.
Bislang können sich Ukrainer ihr Zielland in der EU frei aussuchen, sie können auch weiterreisen. Deutschland hat mehr als eine Million Menschen aus der Ukraine aufgenommen. "Für Deutschland ist neben Fragen einer langfristigen Perspektive für die bereits aufhältigen Geflüchteten mit einer Schutzgewährung wichtig, innerhalb der EU ein gemeinsames Vorgehen, insbesondere eine solidarische Verteilung und die Verhinderung von Sekundärmigration für künftig ankommende Geflüchtete sicherzustellen", sagte der Sprecher des Innenministeriums. "Dazu könnte die Anwendung von Artikel 11 einen Beitrag leisten."
Artikel 11 der Massenzustrom-Richtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark eigentlich dazu, Schutzberechtigte zurückzunehmen, die unerlaubt in einen anderen EU-Staat weiterreisen wollen. Bislang findet er allerdings keine Anwendung. Sollte er nun angewendet werden, müssten neu ankommende ukrainische Flüchtlinge gegebenenfalls mit Rückführung rechnen, wenn sie innerhalb der EU weiterreisen.