Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geht auf die Länder zu, um die umstrittene Legalisierung von Cannabis im Bundesrat über die letzte Hürde zu bringen.
20.03.2024 - 17:25:36Lauterbach geht bei Cannabis-Gesetz auf Länder zu
"Ich gehe davon aus, dass wir das am Freitag schaffen werden", sagte der SPD-Politiker am Mittwoch in Berlin. "Wir werden allerdings hier wirklich für jede einzelne Enthaltung oder Zustimmung kämpfen, sodass ich zuversichtlich bleibe, dass wir am Vermittlungsausschuss noch vorbeikommen." Die Regierung legt dem Bundesrat dafür auch eine Protokollerklärung vor, die unter anderem verstärkte Prävention und flexiblere Umsetzungsregeln zusichert.
Lauterbach betonte: "Ich kämpfe dafür, dass das Gesetz tatsächlich beschlossen wird. Da kommt es auf jedes einzelne Bundesland an." Er stehe dazu in direktem Austausch mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und habe die Protokollerklärung vorbereitet, in der viele Bedenken der Länder aufgegriffen worden seien.
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz kommt an diesem Freitag abschließend in den Bundesrat. Dort ist es nicht zustimmungsbedürftig, aber die Länderkammer könnte den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren damit bremsen. Lauterbach hatte deutlich gemacht, dass dann mit einer völligen Blockade der Union zu rechnen sei und das Vorhaben sterben könnte. Konkret sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein. Zum 1. Juli können auch Vereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau an den Start gehen.
In der Protokollerklärung sichert die Regierung den Ländern unter anderem Unterstützung bei Vorbeugung und Aufklärung zu und nennt mehrere Programme und Vorhaben. "Der Ausbau der Präventionsangebote ist von herausragender Bedeutung für einen verbesserten Kinder- und Jugendschutz", heißt es in der Erklärung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zunächst berichteten das Redaktionsnetzwerk Deutschland und das Online-Rechtsmagazin "Legal Tribune Online" darüber.
Zugesagt werden auch Erleichterungen bei den Vorgaben zu den Anbauvereinigungen, die noch vor dem 1. Juli gesetzlich geregelt werden sollen. Um den Vollzugsaufwand für die Länder zu reduzieren, sollten etwa "regelmäßige" statt "jährliche" Kontrollen vorgesehen werden. Klargestellt werden solle zudem, dass nicht eine Vielzahl von Anbauvereinigungen am selben Ort oder im selben Objekt betrieben werden dürfen. Dies solle ausschließen, dass kommerziellen "Plantagen" vergleichbare Großanbauflächen entstehen. Diese Punkte waren von den Ausschüssen des Bundesrats zuvor als Forderungen aufgeworfen worden.
Die Bundesregierung bekräftigt in der Erklärung, dass eine vorgesehene Amnestie für Fälle, die künftig legal sein sollen, aus Gerechtigkeitsgründen geboten sei. Sie weist darauf hin, dass Haftentschädigungen deshalb unwahrscheinlich seien. Aus den Ländern waren Sorgen vor einer Überlastung der Justiz wegen dadurch anfallender Fallprüfungen laut geworden.