Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) hat den Weg für Frosthilfen für deutsche Obst- und Weinbaubetriebe per Verordnung freigemacht.
12.11.2024 - 11:56:27Obst- und Weinbaubetriebe sollen Frosthilfen erhalten
Nach Eingang aller Anträge wird der betriebsindividuelle Entschädigungssatz festgelegt. Die Verordnung sieht eine Obergrenze des Entschädigungssatzes von 40 Prozent des entstandenen Schadens je Betrieb vor. Die Länder sollen die Hilfen bis zum 30. April 2025 auszahlen. Besonders in Ost- und Süddeutschland hatten Spätfröste im April im Obst- und Weinbau erhebliche Schäden verursacht. Insgesamt summieren sich die Schäden nach Berechnungen der betroffenen Bundesländer auf rund 286 Millionen Euro. Je nach Kultur und Standort betragen die Ertragsausfälle im Obstanbau zwischen 20 und 100 Prozent - insbesondere im Kernobst (Äpfel/Birnen), im Steinobst (Süß- und Sauerkirschen, Pflaumen/Zwetschgen) sowie beim Beerenobst. Die Schäden im Weinanbau liegen laut Landwirtschaftsministerium im Bereich von 30 bis 100 Prozent.