Alles Fassade: Das müssen Sie bei Renovierungsarbeiten mit Gerüsten beachten
16.01.2015 - 15:50:44Wenn der Frühling näher rückt, werden sich viele Immobilienbesitzer wieder mit der Außenhaut des Hauses beschäftigen, denn nur bei milderen Temperaturen können Arbeiten an der Fassade stattfinden.
Hoch hinaus: Ohne Gerüst geht’s meistens nicht
Ab einer Höhe von drei Metern muss ein Gerüst genutzt werden, um die oberen Gefilde zu erreichen. Doch Vorsicht: Wer es selbst errichten möchte, muss es auch können, sonst sind Arbeits- und Betriebssicherheit gefährdet. Bauherr und Gerüstbauer sind für die ordnungsgemäße Verwendung und die Betriebssicherheit zuständig. Der Gerüstbauer muss den Zustand und Aufbau des zu renovierenden Hauses kennen und alle Auflagen der DIN 4420 für Arbeits- und Schutzgerüste beachten. Mit dieser Norm wird beispielsweise geregelt, dass zu weiche Untergründe durch Unterlegen von Massivhölzern gesichert werden müssen und nur Spezialdübel zur Befestigung an der Hauswand verwendet werden dürfen. Und wie immer heißt es: Vorsicht Strom, der Mindestschutzabstand zu elektrischen Kabeln muss natürlich eingehalten werden.
Betriebssicherheit geht vor, auch die Kennzeichnung muss korrekt sein
Und noch mehr Regelungen, die man besser vorher kennt, als später nach einem Schaden klug zu werden: Jede beteiligte Baufirma, die das Gerüst ebenfalls benutzt, ist für die ordnungsgemäße Verwendung mitverantwortlich. Jedes Baugerüst muss an einer gut sichtbaren Stelle mit technischen Kennzeichnungen versehen sein. Neben „DIN EN 12811“ gehören die Breiten- und die Lastklasse sowie die Firma des Gerüstherstellers zur korrekten Kennzeichnung.
Gerüste vor jedem Benutzen prüfen
Gerüste müssen zudem vor jeder Benutzung geprüft werden. Weiter zu berücksichtigen ist: Das Gerüst muss über sichere Aufstiege verfügen, und jede Gerüstlage muss mit Belägen, die keinesfalls beschädigt sein dürfen, gesichert sein. Ein Gerüst darf maximal 30 Zentimeter vom Haus entfernt stehen, und jede spannungsführende Leitung im Gerüstbereich muss abgedeckt sein. Hebezeuge wie Bauseilzüge oder Handhebezeuge müssen den vorgeschriebenen Maschinenrichtlinien entsprechen, sonst droht auch hier Gefahr für die Arbeitssicherheit (mehr Informationen zum Thema Kransysteme und Hebezeuge auf www.transprotec.de). Wenn das Gerüst den verschiedenen Sicherheitsnormen entspricht, kann endlich mit der Renovierung der Häuserfassade begonnen werden.