Union will keine Regelung für Eltern von Schul- und Kitakindern
21.01.2021 - 21:29:22Zurückgewiesen hat die Union die Forderung der SPD nach bezahltem Elternurlaub, wenn der Lockdown in Schulen und Kitas verlängert wird.
Man habe beim Infektionsschutzgesetz sichergestellt, dass Eltern zuhause bleiben dürften, wenn Kitas und Schulen geschlossen seien und es keine Notbetreuung gebe. Dann könne der Arbeitgeber den Lohn wieder über den Staat zurück erhalten, so Peter Weiß gegenüber der Zeitung die Welt. Weiß ist sozial- und arbeitsmarktpolitischer Sprecher der CDU/CSU.
Ferner bezeichnete er die Regelung als vollkommend ausreichend. Ihm sei nicht klar, was da noch ergänzt werden müsse. Den Vorwurf der Blockade, welchen die SPD formuliert hatte, wies Weiß entschieden zurück. Eine solche Blockadehaltung habe es nie gegeben, sagte er. Lars Klingbeil, SPD-Generalsekretär, hatte davor bezahlten Urlaub gefordert, damit man zuhause seine Kinder betreuen könne.
Er sagte, wenn Politiker Kitas und Schulen schließen würden, müsse mit überlegt werden, was das für die Eltern bedeute. Für Eltern sei dann bezahlter Urlaub wichtig, so Klingbeil gegenüber der Zeitung Bild. Unternehmen seien in der Pflicht, Eltern freizugeben. Und zwar je nach Erfordernis eine Woche, zehn oder 14 Tage.
Der DGB, Deutscher Gewerkschaftsbund, unterstützt die Forderung der SPD. Klar sei, dass Eltern einen deutlichen, vom Gesetz geregelten Anspruch auf Freistellung gegenüber ihrem Arbeitgeber haben sollten. Die Entschädigung müsse aufgestockt werden, und diese Leistung müsse zügig und unbürokratisch ausgezahlt werden, so Elke Hannack gegenüber der Zeitung die Welt. Hannack ist stellvertretende Vorsitzende des DGB.
Wichtig sei, dass der Gesetzgeber den Anspruch schnell auf den Weg bringe. Nur so könnten Familien während eines Schul- und Kitalockdowns entlastet werden. Die Forderung des DGB ist, mindestens 87 Prozent des Nettogehalts direkt und zügig an Eltern auszuzahlen. Bisher waren dies 67 Prozent.
Elke Hannack will aber auch die Arbeitgeber verpflichtn. Man müsse in diesem Zusammenhang das soziale Gewissen von Arbeitgebern ansprechen. Arbeitgeber müssten erkennen, dass es an der Zeit sei, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bezahlten Urlaubsanspruch zu ermöglichen, so Hannack. Wie solle das gehen, dass Eltern gleichzeitig ihre Kinder betreuen und daneben effektiv arbeiten? Laut Hannack gilt dasselbe natürlich auch für jene Eltern, die derzeit vom Home Office aus arbeiten müssen.
Vor Weihnachten wurde das Infektionsschutzgesetz durch eine zusätzliche Regelung ergänzt. Diese sieht zukünftig vor, parallel zum Kurzarbeitergeld, Lohn um 67 Prozent zu ersetzen. Und zwar dann, sofern Eltern Verdienstausfälle haben. Dies kann beispielsweise sein, weil Eltern ihre Kinder bis zum Ende des 12. Lebensjahrs betreuen müssen. Die Obergrenze liegt derzeit bei 2.016 Euro.
Klargestellt wurde ebenso, dass Eltern in Zukunft auf Entschädigung einen Anspruch haben. Dies gilt für den Fall, wenn wegen des Infektionsschutzes Betriebs- oder Schulferien verlängert oder auch angeordnet werden. Ebenso möglich ist es, wenn der Präsenzunterricht in der Schule nicht mehr stattfinden kann.
Vorher galt diese Regelung nur in den Fällen, wenn es zu einer Schließung von Kitas und Schulen tatsächlich gekommen ist. Und zwar deswegen, weil diese Schließungen behördlich angeordnet worden waren. Die Regelung galt jedoch nicht in jenen Fällen, wo Ferien von Schule und Kita verlängert wurden oder dann, wenn der Unterricht zu Hause online stattfand. Als grundsätzliche Voraussetzung für ersatzweise Leistungen des Staates an Eltern gilt, dass keine anderen zumutbaren Betreuungsangebote für Kinder angeboten werden.
Ferner bezeichnete er die Regelung als vollkommend ausreichend. Ihm sei nicht klar, was da noch ergänzt werden müsse. Den Vorwurf der Blockade, welchen die SPD formuliert hatte, wies Weiß entschieden zurück. Eine solche Blockadehaltung habe es nie gegeben, sagte er. Lars Klingbeil, SPD-Generalsekretär, hatte davor bezahlten Urlaub gefordert, damit man zuhause seine Kinder betreuen könne.
Er sagte, wenn Politiker Kitas und Schulen schließen würden, müsse mit überlegt werden, was das für die Eltern bedeute. Für Eltern sei dann bezahlter Urlaub wichtig, so Klingbeil gegenüber der Zeitung Bild. Unternehmen seien in der Pflicht, Eltern freizugeben. Und zwar je nach Erfordernis eine Woche, zehn oder 14 Tage.
Der DGB, Deutscher Gewerkschaftsbund, unterstützt die Forderung der SPD. Klar sei, dass Eltern einen deutlichen, vom Gesetz geregelten Anspruch auf Freistellung gegenüber ihrem Arbeitgeber haben sollten. Die Entschädigung müsse aufgestockt werden, und diese Leistung müsse zügig und unbürokratisch ausgezahlt werden, so Elke Hannack gegenüber der Zeitung die Welt. Hannack ist stellvertretende Vorsitzende des DGB.
Wichtig sei, dass der Gesetzgeber den Anspruch schnell auf den Weg bringe. Nur so könnten Familien während eines Schul- und Kitalockdowns entlastet werden. Die Forderung des DGB ist, mindestens 87 Prozent des Nettogehalts direkt und zügig an Eltern auszuzahlen. Bisher waren dies 67 Prozent.
Elke Hannack will aber auch die Arbeitgeber verpflichtn. Man müsse in diesem Zusammenhang das soziale Gewissen von Arbeitgebern ansprechen. Arbeitgeber müssten erkennen, dass es an der Zeit sei, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bezahlten Urlaubsanspruch zu ermöglichen, so Hannack. Wie solle das gehen, dass Eltern gleichzeitig ihre Kinder betreuen und daneben effektiv arbeiten? Laut Hannack gilt dasselbe natürlich auch für jene Eltern, die derzeit vom Home Office aus arbeiten müssen.
Vor Weihnachten wurde das Infektionsschutzgesetz durch eine zusätzliche Regelung ergänzt. Diese sieht zukünftig vor, parallel zum Kurzarbeitergeld, Lohn um 67 Prozent zu ersetzen. Und zwar dann, sofern Eltern Verdienstausfälle haben. Dies kann beispielsweise sein, weil Eltern ihre Kinder bis zum Ende des 12. Lebensjahrs betreuen müssen. Die Obergrenze liegt derzeit bei 2.016 Euro.
Klargestellt wurde ebenso, dass Eltern in Zukunft auf Entschädigung einen Anspruch haben. Dies gilt für den Fall, wenn wegen des Infektionsschutzes Betriebs- oder Schulferien verlängert oder auch angeordnet werden. Ebenso möglich ist es, wenn der Präsenzunterricht in der Schule nicht mehr stattfinden kann.
Vorher galt diese Regelung nur in den Fällen, wenn es zu einer Schließung von Kitas und Schulen tatsächlich gekommen ist. Und zwar deswegen, weil diese Schließungen behördlich angeordnet worden waren. Die Regelung galt jedoch nicht in jenen Fällen, wo Ferien von Schule und Kita verlängert wurden oder dann, wenn der Unterricht zu Hause online stattfand. Als grundsätzliche Voraussetzung für ersatzweise Leistungen des Staates an Eltern gilt, dass keine anderen zumutbaren Betreuungsangebote für Kinder angeboten werden.
Redaktion ad-hoc-news.de, A & Omega