Trotz Reisewarnung reisten Hunderttausende in die Türkei
07.08.2020 - 16:23:03Die Reisewarnung für die Türkei, die von der Bundesregierung mittlerweile teilweise aufgehoben wurde, ist über Monate hinweg von hunderttausenden Menschen nicht beachtet worden.
Mindestens 410.000 Personen reisten im Juni und Juli mit dem Flugzeug in die Türkei, im gleichen Zeitraum landeten mindestens 170.000 Rückkehrer aus der Türkei in Deutschland. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage der Tageszeitung "Die Welt" an den acht größten Flughäfen der Republik, die sie in ihrer Ausgabe vom Mittwoch vorstellen wird.
Die Umfrage zeigt, dass die meisten Rückkehrer aus der Türkei - etwa 48.000 - am Düsseldorfer Flughafen landeten, gefolgt von Frankfurt (circa 29.000) und den beiden Berliner Flughäfen Schönefeld und Tegel (insgesamt 23.252). Bei den Abreisen in die Türkei starteten die meisten Personen ebenfalls vom Flughafen Düsseldorf (rund 110.000), es folgten Frankfurt (rund 70.000) auf Platz zwei und Stuttgart (55.953) an dritter Stelle. Diese Zahlen schließen auch Reisende mit ein, die sich nur im Transit befanden, die also nur zum Umsteigen in Deutschland beziehungsweise in der Türkei landeten.
Die deutsche Regierung hatte Mitte Juni ihre weltweite Reisewarnung, die sie im März aufgrund der Corona-Pandemie verhängt hatte, für fast alle Länder der Europäischen Union wieder aufgehoben. Für die Nicht-EU-Staaten, darunter auch die Türkei, erhielt sie sie aber aufrecht. Das führte über Wochen zu Protesten auf Seiten der Türkei. Das Land am Bosporus sah sich gegenüber anderen Mittelmeer-Anrainerstaaten, die der EU angehören, benachteiligt. Am Dienstag schließlich hob die Bundesregierung ihre Reisewarnung für die bei Urlaubern beliebten Regionen Antalya, Aydin, Izmir und Mugla auf. In der Rangfolge der beliebtesten Urlaubsziele der Deutschen liegt die Türkei hinter Spanien und Italien auf dem dritten Platz. Hinzu kommt, dass die größte türkischstämmige Gemeinde außerhalb der Türkei in Deutschland lebt. Viele dieser Menschen reisen im Sommer in ihre alte Heimat, um ihre dort lebenden Verwandten zu besuchen.
Vom Außenministerium verhängte Reisewarnungen sind vor allem für Pauschalurlauber von Bedeutung, denn wenn eine solche Warnung ausgesprochen wird, haben sie Anspruch auf Stornierung bereits gebuchter Reisen und Erstattung ihrer Kosten. Eine Reisewarnung ist aber weder ein Verbot einer Reise noch eine Aufforderung, auf die Reise zu verzichten.
Die Umfrage zeigt, dass die meisten Rückkehrer aus der Türkei - etwa 48.000 - am Düsseldorfer Flughafen landeten, gefolgt von Frankfurt (circa 29.000) und den beiden Berliner Flughäfen Schönefeld und Tegel (insgesamt 23.252). Bei den Abreisen in die Türkei starteten die meisten Personen ebenfalls vom Flughafen Düsseldorf (rund 110.000), es folgten Frankfurt (rund 70.000) auf Platz zwei und Stuttgart (55.953) an dritter Stelle. Diese Zahlen schließen auch Reisende mit ein, die sich nur im Transit befanden, die also nur zum Umsteigen in Deutschland beziehungsweise in der Türkei landeten.
Die deutsche Regierung hatte Mitte Juni ihre weltweite Reisewarnung, die sie im März aufgrund der Corona-Pandemie verhängt hatte, für fast alle Länder der Europäischen Union wieder aufgehoben. Für die Nicht-EU-Staaten, darunter auch die Türkei, erhielt sie sie aber aufrecht. Das führte über Wochen zu Protesten auf Seiten der Türkei. Das Land am Bosporus sah sich gegenüber anderen Mittelmeer-Anrainerstaaten, die der EU angehören, benachteiligt. Am Dienstag schließlich hob die Bundesregierung ihre Reisewarnung für die bei Urlaubern beliebten Regionen Antalya, Aydin, Izmir und Mugla auf. In der Rangfolge der beliebtesten Urlaubsziele der Deutschen liegt die Türkei hinter Spanien und Italien auf dem dritten Platz. Hinzu kommt, dass die größte türkischstämmige Gemeinde außerhalb der Türkei in Deutschland lebt. Viele dieser Menschen reisen im Sommer in ihre alte Heimat, um ihre dort lebenden Verwandten zu besuchen.
Vom Außenministerium verhängte Reisewarnungen sind vor allem für Pauschalurlauber von Bedeutung, denn wenn eine solche Warnung ausgesprochen wird, haben sie Anspruch auf Stornierung bereits gebuchter Reisen und Erstattung ihrer Kosten. Eine Reisewarnung ist aber weder ein Verbot einer Reise noch eine Aufforderung, auf die Reise zu verzichten.
Redaktion ad-hoc-news.de, RSM