Reisen, Strand

Gutscheinlösung für Reisebranche widerspricht EU-Recht

24.04.2020 - 16:31:23

Bundesregierung befindet sich nach dem Widerspruch der EU-Kommission gegen eine verbindliche Gutscheinlösung bei abgesagten Reisen auf der Suche nach Alternativen.

Nachdem die EU-Kommission Widerspruch gegen die in Deutschland festgelegte Entschädigung von Kunden bei Reisen, die wegen Corona abgesagt wurden, eingelegt hat, sucht die Bundesregierung nach alternativen Modellen. Wenn die Kompensation durch Gutscheine gegen EU-Recht verstößt, müssen wir andere praktikable Lösungen finden, fordert Jan-Marco Luczak, Rechtsexperte der CDU-Bundestagsfraktion im „Handelsblatt“. Wenn die Kunden bei Reiseabsagen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben, muss die Liquidität der Reisveranstalter auf eine andere Weise gesichert werden. Ich könnte mir die Auflage eines Sicherungsfonds vorstellen, aus dem die Rückerstattungen zunächst finanziert werden. Paul Lehrieder (CSU) dagegen fordert ein staatliches Hilfspaket parallel zu den Rettungsschirmen für Unternehmen. Der Tourismusexperte verweist auf die Besonderheiten der Situation von Reiseveranstaltern und Reisebüros, die sich grundsätzlich von denen anderer Unternehmen unterscheiden. Es ist in der Branche üblich, dass die Veranstalter Hotels und Transportunternehmen im Voraus einen Teil der Reisepreise anzahlen. Deshalb führen die Regressansprüche der Kunden zu einer Liquiditätskrise, weil die Gelder aktuell zum Teil bereits gebunden sind. Wenn die Gutscheinlösung wegen des EU-Rechts nicht funktioniert, liegt es in unserer Verantwortung eine europaweit einheitliche Lösung zu finden. Ein Rettungsfond könnte beiden Seiten, Reiseveranstaltern und Kunden, nützlich sein. Auf der einen Seite könnte die Regierung die Insolvenz der Veranstalter verhindern, auf der anderen Seite könnte er den Verbrauchern die Rückerstattung des Reisepreises garantieren. Der CSU-Politiker schätzt das Volumen des Rettungsfonds für die ausfallende Sommersaison derzeit auf etwa zehn Milliarden Euro. Gegenüber dem „Handelsblatt“ betonte der Tourismusexperte die Übernahme der Ausstattung des Fonds aus Staatsmitteln. Die Finanzierung der zehn Milliarden, soll ohne einen Rückgriff auf Steuermittel aufgebracht werden. Wenn Steuerzahler für eine Kompensation von stornierten Reisen aufkommen sollen, die sich vielleicht selbst keine Ferienreisen leisten können, sei dies den Menschen kaum vermittelbar, versichert Luczak. Die Reiseunternehmen sollen daher den Rettungsschirm in den nächsten Jahren wieder zurückzahlen. Daher wäre diese Lösung für den Steuerzahler kostenneutral. Das Geld für die Rückzahlung der Hilfsmittel kann aus einer Sonderbesteuerung zukünftiger Reisen aufgebracht werden. Ich gehe dabei von einem Volumen von circa einem Prozent der Reisekosten aus, schlägt der CSU-Politiker im „Handelsblatt“ vor. Die Veranstalter zahlen diesen Anteil verpflichtend in den Fond ein. Damit wäre eine kurzfristige Aufbringung der Mittel möglich und trotzdem bestünde weiterhin ein Schutz gegen Insolvenzen in der Tourismusbranche.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix

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