CSU plädiert in der Kontroverse um Beherbergungsverbote für eine bundeseinheitliche Linie
13.10.2020 - 09:42:03Bayern wendet sich gegen die Kritik am Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Risikogebieten und spricht sich für eine bundesweit einheitliche Strategie aus.
Das derzeitige Nebeneinander unterschiedlicher Regelungen im Bereich des innerdeutschen Tourismus sorgt für Unverständnis unter den Betroffenen. Sowohl in der Gastronomie als auch bei den Reisenden herrscht Verwirrung, bemängelt der Rechtsexperte der CSU, Volker Ulrich im „Handelsblatt“. Damit sinkt die Akzeptanz der Bürger für die Corona-Maßnahmen. Um dies zu verhindern, sollten wir eine einheitliche Linie in allen Bundesländern finden, auch wenn die Zahl der Neuinfektionen aktuell sehr unterschiedlich ist. Ulrich sieht den Handlungsbedarf vor allem in den Länderparlamenten und dem Bundestag. Die Kommunen benötigen klare Regelungen und Vorgaben, die sie umsetzen können.
Die aktuellen Beherbergungsverbote sind juristisch fragwürdig und werden einer verfassungsrechtlichen Prüfung meines Erachtens nicht standhalten, betont auch die Rechtsexpertin der Grünen Bundestagsfraktion, Katja Keul gegenüber dem „Handelsblatt“. Das Beherbergungsverbot scheitert bereits im Ansatz an seiner Nicht-Kontrollierbarkeit. Bei der Einhaltung ist die öffentliche Hand weitgehend auf die Einsicht der Bürger und Gastronomen angewiesen.
Eine gewisse Panikreaktion erkennt auch der Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Bundestag, Marco Buschmann. Viele Landesregierungen nehmen allein die Anzahl der Neuinfektionen als Entscheidungsgrundlage. Dabei gibt es andere Faktoren, die eine größere Aussagekraft besitzen. Die Auslastung der Gesundheitssystem und die Belegzahlen für stationäre Behandlungen sagen viel mehr über die Corona-Situation aus als der Reproduktionsfaktor. Das Hauptziel muss die Garantie der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems sein. Und das Beherbergungsverbot bringt uns hier diesem Ziel keinen Schritt näher, warnt Buschmann. Außerdem ist bei einem derartigen Eingriff in die Grundrechte, die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Diese Abwägung vermisse ich im Fall der Sonderreglungen in einigen Bundesländern. Die aktuellen Regelungen kommen einem zweiten Lock-Down in der deutschen Tourismuswirtschaft gleich. Und das sollten wir mit allen Mitteln verhindern, betont der FDP-Politiker im „Handelsblatt“.
Die aktuellen Beherbergungsverbote sind juristisch fragwürdig und werden einer verfassungsrechtlichen Prüfung meines Erachtens nicht standhalten, betont auch die Rechtsexpertin der Grünen Bundestagsfraktion, Katja Keul gegenüber dem „Handelsblatt“. Das Beherbergungsverbot scheitert bereits im Ansatz an seiner Nicht-Kontrollierbarkeit. Bei der Einhaltung ist die öffentliche Hand weitgehend auf die Einsicht der Bürger und Gastronomen angewiesen.
Eine gewisse Panikreaktion erkennt auch der Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Bundestag, Marco Buschmann. Viele Landesregierungen nehmen allein die Anzahl der Neuinfektionen als Entscheidungsgrundlage. Dabei gibt es andere Faktoren, die eine größere Aussagekraft besitzen. Die Auslastung der Gesundheitssystem und die Belegzahlen für stationäre Behandlungen sagen viel mehr über die Corona-Situation aus als der Reproduktionsfaktor. Das Hauptziel muss die Garantie der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems sein. Und das Beherbergungsverbot bringt uns hier diesem Ziel keinen Schritt näher, warnt Buschmann. Außerdem ist bei einem derartigen Eingriff in die Grundrechte, die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Diese Abwägung vermisse ich im Fall der Sonderreglungen in einigen Bundesländern. Die aktuellen Regelungen kommen einem zweiten Lock-Down in der deutschen Tourismuswirtschaft gleich. Und das sollten wir mit allen Mitteln verhindern, betont der FDP-Politiker im „Handelsblatt“.
Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix