Chef der Linken will Hilfe für die Reisende bei den Erstattungsansprüchen
16.07.2020 - 06:41:11Bernd Riexinger, Vorsitzende der Linken, plädiert für die Unterstützung von den Reisenden, wenn diese ihre Rechte bei Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern geltend machen möchten.
Gegenüber dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" für die Ausgaben am Donnerstag, sagte der Politiker der Linken, der Urlaub sei teuer genug und viele Menschen könnten sich diesen kaum mehr leisten. Es sei auch für die Urlauberinnen und Urlauber eine Katastrophe, wenn Flüge aufgrund von Covid-19 ausfallen und die Anbieter von Reisen stolpern würden. Die Erfahrung habe leider aufgezeigt, dass sich die Rückzahlung der im Vorfeld bezahlten Kosten für einen Urlaub als haprig darstelle. Insbesondere jetzt, während der Krise durch Corona, würden viele Fluggesellschaften die Rückerstattung der Reisekosten erschweren und statt einer Rückzahlung Gutscheine und Umbuchungen anbieten, so Bernd Riexinger.
Wer den Preis für den Flug zurückfordern will und auf seinem Recht beharrt, muss sich oftmals auf eine Auseinandersetzung gefasst machen, welche nicht selten sehr nervenaufreibend werden kann. Derzeit würden bei der zuständigen Schlichtungsstelle bis zu dreimal mehr Beschwerden als im „Normalfall“ eingehen und deshalb dürfe die Bundesregierung nicht mehr länger zuschauen. Im Fall von der Insolvenz des Unternehmens Thomas Cook habe diese eine mögliche Lösung aufgezeigt und umgesetzt: Die Fluggäste erhalten ihr Geld möglicherweise nach der Registrierung über ein Online-Portal zurück, im Gegenzug holt sich der Staat dieses von den Versicherungen und Anbietern von Reisen zurück, erklärte der Politiker der Linken. Reisende, welche als Einzelperson überfordert sind und die Ansprüche, aufgrund der Covid-19-Krise, gegenüber Fluggesellschaften und Anbietern von Reisen durchsetzen wollen, solle die gleiche Möglichkeit geboten werden. Dafür könne einfach das bestehende Portal für Reisende beim Veranstalter Thomas-Cook, welches seit dem 6. Mai 2020 freigeschaltet ist, genutzt werden. Damit könne der Staat die gesammelten Ansprüche besser vertreten als eine private Person, welche über kein oder nur wenig juristisches Wissen verfügt und sich so durch die Kontaktformulare von den verschiedenen Anbietern durchwühlen müssten, um, im schlechtesten Fall, nur eine mangelnde oder gar Reaktion zu erhalten und damit vor der Entscheidung zu stehen, die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen oder für mehrere hundert Euro einen Anwalt mit dem Anliegen zu beauftragen. Im Vorfeld ist bekannt geworden, dass von mehreren zehntausend Kunden des von der Insolvenz betroffenen Reiseveranstalters Thomas Cook eine Ausgleichszahlung für „verlorene“ Reisen durch die Bundesregierung beantragt wurde und diese mit einer Rückerstattung rechnen können. Gemäß einer Antwort von der Bundesregierung auf eine Anfrage von der FDP-Bundestagsfraktion, haben sich nahezu 57.000 betroffene Reisende bei dem Online-Portal für eine Ausgleichszahlung angemeldet.
Wer den Preis für den Flug zurückfordern will und auf seinem Recht beharrt, muss sich oftmals auf eine Auseinandersetzung gefasst machen, welche nicht selten sehr nervenaufreibend werden kann. Derzeit würden bei der zuständigen Schlichtungsstelle bis zu dreimal mehr Beschwerden als im „Normalfall“ eingehen und deshalb dürfe die Bundesregierung nicht mehr länger zuschauen. Im Fall von der Insolvenz des Unternehmens Thomas Cook habe diese eine mögliche Lösung aufgezeigt und umgesetzt: Die Fluggäste erhalten ihr Geld möglicherweise nach der Registrierung über ein Online-Portal zurück, im Gegenzug holt sich der Staat dieses von den Versicherungen und Anbietern von Reisen zurück, erklärte der Politiker der Linken. Reisende, welche als Einzelperson überfordert sind und die Ansprüche, aufgrund der Covid-19-Krise, gegenüber Fluggesellschaften und Anbietern von Reisen durchsetzen wollen, solle die gleiche Möglichkeit geboten werden. Dafür könne einfach das bestehende Portal für Reisende beim Veranstalter Thomas-Cook, welches seit dem 6. Mai 2020 freigeschaltet ist, genutzt werden. Damit könne der Staat die gesammelten Ansprüche besser vertreten als eine private Person, welche über kein oder nur wenig juristisches Wissen verfügt und sich so durch die Kontaktformulare von den verschiedenen Anbietern durchwühlen müssten, um, im schlechtesten Fall, nur eine mangelnde oder gar Reaktion zu erhalten und damit vor der Entscheidung zu stehen, die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen oder für mehrere hundert Euro einen Anwalt mit dem Anliegen zu beauftragen. Im Vorfeld ist bekannt geworden, dass von mehreren zehntausend Kunden des von der Insolvenz betroffenen Reiseveranstalters Thomas Cook eine Ausgleichszahlung für „verlorene“ Reisen durch die Bundesregierung beantragt wurde und diese mit einer Rückerstattung rechnen können. Gemäß einer Antwort von der Bundesregierung auf eine Anfrage von der FDP-Bundestagsfraktion, haben sich nahezu 57.000 betroffene Reisende bei dem Online-Portal für eine Ausgleichszahlung angemeldet.
Redaktion ad-hoc-news.de, Ever True Smile