Bundesregierung will eine andere Festlegung der Risikogebiete
27.11.2020 - 10:20:30Die Bundesregierung will die internationalen Risikogebiete möglicherweise in Zukunft auf andere Weise festlegen.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte gegenüber der "Welt", dass die Bundesregierung derzeit prüfe, inwieweit das Verfahren in Bezug auf die Ausweisung von Gebieten mit einem Risiko angepasst werden soll.
Dem Beschluss in Münster durch das Oberverwaltungsgericht von letzter Woche nach ist die Pflicht zur Quarantäne und damit einen nennenswerten Beitrag zu der Eindämmung von Covid-19 zu leisten, ungeeignet, wenn kein höheres Risiko einer Ansteckung in den jeweiligen Gebieten des Aufenthaltes als im Heimatort des Rückkehrenden von einer Reise besteht. Voraussichtlich sei die Absonderung rechtswidrig.
Thorsten Frei, Fraktionsvize der Union und Politiker der CDU, sagte dazu, es werde natürlich geprüft werden, ob die Musterquarantäneverordnung einer Anpassung bedürfe.
Seit der Einführung der Anmeldung bei der Einreise auf digitalem Weg am 8. November bis 25. November 2020 um Mitternacht haben sich 179.402 Bürgerinnen und Bürger angemeldet. Fast alle Personen, welche sich bis zu 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet aufhalten, müssen sich eintragen. Im Durchschnitt hat es täglich knapp 10.000 Anmeldungen gegeben.
Ein Sprecher des Ministeriums für Gesundheit sagte, die Zahl würde die umfängliche Nutzung des Systems und die überwiegende Akzeptanz, soweit bekannt, zeigen. Kontrolliert werden die Anmeldungen zur Einreise an den Flughäfen mittels Stichproben von der Bundespolizei.
Gemäß einer Sprecherin der Bundespolizei sind im Luftverkehr, welcher zur Kontrolle verpflichtet ist, zwischen dem 8. und 22. November 2020 ungefähr 28.685 digitale Ersatzmitteilungen oder Einreiseanmeldungen durch die Beamten kontrolliert worden. Offenbar finden die Beamten dabei immer wieder Fehler; laut der Sprecherin sind im Rahmen der Kontrollen ungefähr 4.263 Mängel festgestellt worden. Diese Fälle erfordern durch die Bundespolizei eine Nacherhebung der Daten.
Dem Beschluss in Münster durch das Oberverwaltungsgericht von letzter Woche nach ist die Pflicht zur Quarantäne und damit einen nennenswerten Beitrag zu der Eindämmung von Covid-19 zu leisten, ungeeignet, wenn kein höheres Risiko einer Ansteckung in den jeweiligen Gebieten des Aufenthaltes als im Heimatort des Rückkehrenden von einer Reise besteht. Voraussichtlich sei die Absonderung rechtswidrig.
Thorsten Frei, Fraktionsvize der Union und Politiker der CDU, sagte dazu, es werde natürlich geprüft werden, ob die Musterquarantäneverordnung einer Anpassung bedürfe.
Seit der Einführung der Anmeldung bei der Einreise auf digitalem Weg am 8. November bis 25. November 2020 um Mitternacht haben sich 179.402 Bürgerinnen und Bürger angemeldet. Fast alle Personen, welche sich bis zu 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet aufhalten, müssen sich eintragen. Im Durchschnitt hat es täglich knapp 10.000 Anmeldungen gegeben.
Ein Sprecher des Ministeriums für Gesundheit sagte, die Zahl würde die umfängliche Nutzung des Systems und die überwiegende Akzeptanz, soweit bekannt, zeigen. Kontrolliert werden die Anmeldungen zur Einreise an den Flughäfen mittels Stichproben von der Bundespolizei.
Gemäß einer Sprecherin der Bundespolizei sind im Luftverkehr, welcher zur Kontrolle verpflichtet ist, zwischen dem 8. und 22. November 2020 ungefähr 28.685 digitale Ersatzmitteilungen oder Einreiseanmeldungen durch die Beamten kontrolliert worden. Offenbar finden die Beamten dabei immer wieder Fehler; laut der Sprecherin sind im Rahmen der Kontrollen ungefähr 4.263 Mängel festgestellt worden. Diese Fälle erfordern durch die Bundespolizei eine Nacherhebung der Daten.
Redaktion ad-hoc-news.de, Ever True Smile