Ein Kunsthändler ist vor dem BGH mit dem Versuch gescheitert, einen Eintrag zu einem NS-Raubgut-Verdachtsfall in einer Datenbank löschen zu lassen.
21.07.2023 - 10:29:01Datenbank für NS-Raubgut - Kunstsammler scheitert am BGH. Das Interesse früherer Eigentümer überwiege laut Urteil.
Ein Kunsthändler ist am Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Versuch gescheitert, einen Eintrag in einer Datenbank für potenzielles NS-Raubgut löschen zu lassen.
Das Interesse früherer Eigentümer beziehungsweise ihrer Rechtsnachfolger und das allgemeine öffentliche Interesse an der Provenienz NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter überwiegen laut dem Urteil das auf wirtschaftlichen Erwägungen beruhende Interesse des aktuellen Eigentümers an der Geheimhaltung wahrer Tatsachen.
Womöglich könnte der Kläger aber Erfolg haben, wenn er an Verwaltungsgerichten gegen die Betreiberin der Lost-Art-Datenbank - das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste mit Sitz in Magdeburg - vorgeht, deutete die Vorsitzende Richterin in Karlsruhe an. Der Mann hatte bislang gegen Treuhänder eines kanadischen Trusts geklagt, die eine Suchmeldung für die «Kalabrische Küste» des Malers Andreas Achenbach (1815-1910) in Auftrag gegeben hatten.
Das Gemälde hatte früher dem jüdischen Kunsthändler Max Stern gehört, der von Nationalsozialisten ein Berufsverbot bekam und das Bild verkaufte. Der Kläger hatte das Gemälde ersteigert - am rechtmäßigen Besitz gibt es keine Zweifel. Er hatte im Rahmen einer Ausstellung in Baden-Baden erfahren, dass das Bild in der Datenbank auftaucht und via Interpol gesucht wird. Der Mann wollte, dass sein Eigentum nicht weiter bemäkelt wird. Auch in den Vorinstanzen war er gescheitert.