Gericht, Klage

Das Online-Rätsel «Wordle» wird von Millionen Menschen gespielt.

18.07.2024 - 14:53:47

Gericht lehnt Klage im Markenstreit um «Wordle» ab. In Deutschland haben ein Rätselmacher und die «New York Times» die Markenrechte. Letztere hat geklagt. Nun hat das Gericht entschieden.

  • Im Streit um die Markenrechte an dem beliebten Online-Spiel «Wordle»  hat das Landgericht Hamburg das Urteil verkündet. (Archivfoto) - Foto: Christoph Dernbach/dpa

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  • Landgericht-Richter Sebastian Weihrauch verkündet im menschenleeren Sitzungssaal im Ziviljustizgebäude das Urteil im Markenstreit um das Online-Rätsel «Wordle». - Foto: Marcus Brandt/dpa

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  • Der Hamburger Rätselmacher Stefan Heine. Die Klage der «New York Times» gegen ihn wurde abgelehnt. - Foto: Markus Scholz/dpa

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Im Streit um die Markenrechte an dem beliebten Online-Spiel «Wordle»  hat das Landgericht Hamburg das Urteil verkündet. (Archivfoto) - Foto: Christoph Dernbach/dpaLandgericht-Richter Sebastian Weihrauch verkündet im menschenleeren Sitzungssaal im Ziviljustizgebäude das Urteil im Markenstreit um das Online-Rätsel «Wordle». - Foto: Marcus Brandt/dpaDer Hamburger Rätselmacher Stefan Heine. Die Klage der «New York Times» gegen ihn wurde abgelehnt. - Foto: Markus Scholz/dpa

Im Streit um die Markenrechte an dem beliebten Onlinespiel «Wordle» hat das Landgericht Hamburg die Klage der New York Times Company gegen den Hamburger Rätselvertreiber Stefan Heine abgewiesen. Der US-Verlag habe keine «prioritätsbesseren» Rechte an dem Zeichen «Wordle», sagte eine Gerichtssprecherin nach dem Urteil. Heine und der US-Verlag hatten sich die deutschen Markenrechte am selben Tag, dem 1. Februar 2022, gesichert. Deshalb könnten die beiden Markeninhaber gegeneinander keine Ansprüche begründen, hatte die Kammer weiter entschieden. 

Urteil noch nicht rechtskräftig

Heine könne sich auf sein Markenrecht berufen. Die Kammer ging außerdem nicht davon aus, dass Heine seine Marke angemeldet hatte, um die US-Konkurrenz vom deutschen Markt fernzuhalten. Das hatte die New York Times Company dem Deutschen vorgeworfen. Heine hatte das bestritten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Für den Hamburger bleibt mit dem Urteil nun zunächst alles beim Alten und er kann das Online-Spiel «Wordle» weiter vertreiben. Sich gegen die Klagen zu wehren, würde ihn eigenen Angaben zufolge jedoch viel Geld kosten. «Ich würde mir wünschen, dass die "New York Times" jetzt zur Besinnung kommt und erkennt, dass sie nicht gewinnen wird. Beziehungsweise, dass sie mir zuhört und versteht, warum ich das gemacht habe.» 

Ihm gehe es nicht ums Geld. «Rätsel sind seit 29 Jahren meine Passion. Ich möchte gute Rätsel in der Welt sehen. Und Wordle ist ein schönes Rätsel, das Spaß macht.» Er hätte das Onlinespiel auch gern zusammen mit der «New York Times» in Europa vertrieben, aber daran habe sie kein Interesse gehabt. Heine produziert Rätsel für Zeitschriften und andere Medien. Bekannt wurde der 55-Jährige vor allem durch «Sudokus», die er 2005 nach Deutschland holte. Heine - oft als «Rätselkönig» bezeichnet - initiierte auch die deutsche Sudoku-Meisterschaft.

Beliebtes Onlinespiel

Die US-Zeitung hatte vom Erfinder Josh Wardle Rechte an dem Buchstabenrätsel für 1,2 Millionen US-Dollar erworben. Der hatte das Spiel 2021 erfunden und es auf seiner privaten Internetseite kostenlos zur Verfügung gestellt. Wenig später explodierten die Nutzerzahlen. «Wordle» ist inzwischen ein weltweiter Erfolg und wird täglich von Millionen Menschen gespielt. 

Bei «Wordle» haben Nutzerinnen und Nutzer sechs Versuche, um ein Wort mit fünf Buchstaben zu erraten. Dabei gibt es nach jedem Versuch Farbhinweise: Richtig platzierte Buchstaben werden grün eingefärbt, nicht vorkommende Buchstaben grau. Kommt ein Buchstabe vor, aber nicht an der getippten Stelle, wird er gelb.

@ dpa.de