Auf den Einsturz des Kölner Stadtarchivs mit zwei Toten im Jahr 2009 folgte ein Prozessmarathon.
06.08.2024 - 14:24:5315 Jahre nach Stadtarchiv-Einsturz: Verfahren eingestellt. Nun wurden die Strafverfahren vom Landgericht Köln gegen Zahlung von Geldauflagen eingestellt.
Mehr als 15 Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs mit zwei Toten hat das Landgericht Köln die Strafverfahren gegen die vier verbliebenen Angeklagten gegen Zahlung von Geldauflagen eingestellt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten hätten die hierfür erforderliche Zustimmung erteilt, teilte das Landgericht Köln mit. Sollten die Angeklagten die Auflagen erfüllen, würden die Strafverfahren endgültig eingestellt. Die Geldauflagen wurden auf 5.000 Euro, beziehungsweise 2.000 Euro festgesetzt.
Das Stadtarchiv war am 3. März 2009 eingestürzt. Ursache waren damals gravierende Fehler beim Bau einer neuen U-Bahn-Haltestelle, wie das Landgericht später feststellte. In unmittelbarer Nähe sei eine 27 Meter tiefe Baugrube durch eine geborstene Schlitzwand mit Wasser und Sand vollgelaufen. Dem Archiv wurde auf diese Weise der Boden entzogen.
Der Fall ging bis zum BGH
Das Landgericht erklärte, den Angeklagten habe «lediglich» eine mittelbare Verantwortlichkeit für die Havarie der Baugrube zum Vorwurf gemacht werden können. Für den unmittelbaren Schaden seien vielmehr zwei einst Mitangeklagte, einen Baggerfahrer und einen Polier, im Fokus - die aber nicht mehr verfolgt werden könnten. Der Baggerfahrer sei verstorben und der Polier wegen einer Erkrankung während der Hauptverhandlung 2018 verhandlungsunfähig geworden.
In den Strafverfahren am Landgericht Köln mussten sich zwei Bauleiter verantworten, die 2018 vom Vorwurf der zweifachen fahrlässigen Tötung durch Unterlassen freigesprochen worden waren. Zwei weitere Angeklagte, ein Oberbauleiter und ein von den örtlichen Verkehrsbetrieben mit der Bauüberwachung beauftragter Mann, waren 2018 und 2019 wegen zweifacher fahrlässiger Tötung zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt worden.
Der Bundesgerichtshof hatte 2021 Freisprüche und Verurteilungen aufgehoben und an das Landgericht Köln zurückverwiesen.