Die Bundesregierung hat neue Honoraruntergrenzen für die Kulturförderung angekündigt.
13.02.2024 - 13:34:46Bund führt Honoraruntergrenzen für Kulturförderung ein
Künstlerische und kreative Arbeit müsse "angesichts ihres hohen gesellschaftlichen Stellenwerts" auch "angemessen vergütet" werden. "Die öffentliche Kulturförderung steht hierbei in besonderer Verantwortung, mit gutem Beispiel voranzugehen und verbindliche Mindestvergütungsstandards einzufordern." Die neue Verpflichtung betrifft alle Förderungen, bei denen der Finanzierungsanteil des Bundesressorts für Kultur und Medien 50 Prozent übersteigt. Sie wird ab sofort Bestandteil der zu erlassenden Bescheide und grundsätzlich zum 1. Juli 2024 verbindlich. Maßstab für die einzuhaltenden Honoraruntergrenzen sind die entsprechenden bundesweiten Empfehlungen der jeweils einschlägigen Berufs- und Fachverbände der Künstler und Kreativen.