Bremen - Kaum ein Thema erhitzt aktuell die Gemüter so stark wie die Migrationskrise.
29.11.2023 - 09:18:55Langer Weg zur Einbürgerung: Rechtsanwalt über hohe Hürden und chronisch überlastete Behörden. 2022 wurden in der Bundesrepublik 168.500 Menschen eingebürgert - die höchste Zahl seit 2002 und ein Anstieg von 28 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Und so verwundert es nicht, dass ein Service, der Menschen gezielt bei der Beantragung ihrer Niederlassungserlaubnis bzw. Einbürgerung unterstützt nicht überall Anklang findet. Warum die Verbraucherrechtskanzlei rightmart Betroffenen dennoch zu einem dauerhaften Aufenthaltstitel verhilft, erklärt Rechtsanwalt Jan Frederik Strasmann im Interview.
Kritische Stimmen behaupten, der deutsche Pass werde zur Ausschussware...
Jan Frederik Strasmann: Das ist völlig unzutreffend. Allein die Niederlassungserlaubnis - also eine mögliche Vorstufe zur Einbürgerung - ist in Deutschland an hohe rechtliche Hürden geknüpft. Wir sprechen hier von Menschen, die in der Regel bereits seit mindestens fünf Jahren über eine reguläre Aufenthaltserlaubnis sowie entsprechenden Wohnraum verfügen, einer Beschäftigung nachgehen und Renten- und Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Sie müssen also ihren eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Familie sichern. Die Ausländerbehörde prüft immer auch die wirtschaftliche Prognose der entsprechenden Personen. Hinzu kommen nachweisliche Sprachkenntnisse, strenge Voraussetzungen im Hinblick auf Vorstrafen und mehr.
Wobei eine Einbürgerung nach dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz, das 2024 in Kraft treten soll, bereits nach fünf Jahren möglich wird...
Jan Frederik Strasmann: Das stimmt. Dennoch bleiben die zentralen Voraussetzungen - unter anderem geringe Vorstrafen, Finanzierung des Lebensunterhalts und ausreichende Deutschkenntnisse - erhalten. Und warum sollten Personen, die sich durch besondere Integrationsleistungen wie gute Bildungsabschlüsse oder außerordentliches Engagement verdient gemacht haben, nicht bereits nach drei Jahren eingebürgert werden können? Die Ängste vieler deutscher Bürgerinnen und Bürger beziehen sich ja im Wesentlichen auf eine mögliche Spaltung der Gesellschaft, auf zunehmende Radikalisierung bzw. darauf, mit ihren Steuern für Geflüchtete aufkommen zu müssen oder dass ihnen die Jobs weggenommen werden. Bei den infrage kommenden Personen handelt es sich aber um Personen, die in Deutschland bereits gut integriert sind, einen großen Mehrwert für unsere Gesellschaft bieten und vor dem Gesetz deutschen Staatsbürgerinnen und -bürgern gleichgestellt werden möchten. Mit allen Rechten und Pflichten. Sie haben also Anspruch auf eine dauerhafte Bleibe in Deutschland - und Deutschland braucht diese Menschen ja auch, allein angesichts des Fachkräftemangels.
Wenn die Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthalt so eindeutig sind: Was kann ein Anwalt bzw. eine Anwältin dann überhaupt für Menschen tun, die eine Niederlassungserlaubnis oder eine Einbürgerung anstreben?
Jan Frederik Strasmann: An den Voraussetzungen können auch wir nichts ausrichten. Aber: Der Umgang mit den deutschen Behörden ist nicht immer einfach. Ähnlich wie in den Jobcentern sind auch die Ausländerbehörden chronisch überlastet und personell unterbesetzt. Die Folge: Immense Wartezeiten und fehlerhaft bearbeitete Anträge. Ein Anwalt bzw. eine Anwältin für Ausländerrecht unterstützt bei der Kommunikation mit der Behörde, weiß, welche Dokumente je nach Situation benötigt werden und weiß um die Ausnahmen in der Regel. Aufgrund der Komplexität des Ausländerrechts ist es schwierig, den Überblick über alle gesetzlichen Ausnahmen zu behalten und gleichzeitig die Entwicklungen in der Rechtsprechung im Blick zu behalten. Wir kennen die typischen Fehler, die zu einer Ablehnung führen und können entsprechend Widerspruch einlegen.
Welche typischen Fehler sind das?
Jan Frederik Strasmann: Der übliche Bürokratie-Wahnsinn. Betroffene reichen geforderte Unterlagen oder Nachweise ein, die wegen des Personalmangels in der Ausländerbehörde erst nach Monaten bearbeitet werden. Zu diesem Zeitpunkt sind die Unterlagen dann bereits veraltet, sodass wieder neue Unterlagen nachgefordert werden. Ein Teufelskreis beginnt. Ausländerbehörden vergeben nicht selten Termine mit einer Vorlaufzeit von 10 Monaten - ohne, dass bisher überhaupt ein Antrag gestellt werden konnte. Mit einer Untätigkeitsklage können Anwältinnen und Anwälte das Prozedere beschleunigen. Denn offiziell hat die Ausländerbehörde nur drei Monate Zeit, um zu entscheiden. In der Praxis dauert die Bearbeitung eines Antrags auf Einbürgerung oder Erteilung der Niederlassungserlaubnis nicht selten ein Jahr oder länger. Auch Fehler bei der Berechnung von Rentenversicherungsbeiträgen oder des Lebensunterhalts führen immer wieder zur Ablehnung von Anträgen bzw. zur Nichterteilung.
Warum raten Sie zu einer anwaltlichen Unterstützung?
Jan Frederik Strasmann: Das Ausländerrecht ist wie gesagt wahnsinnig komplex. Zudem gibt es nicht den einen richtigen Weg, um einen dauerhaften Aufenthaltstitel zu erlangen. Für bestimmte Personengruppen wie Auszubildende oder Studierende gelten zudem spezifische Voraussetzungen. Es lohnt also, sich bereits im Vorfeld der Antragstellung fachkundig und individuell über seine Möglichkeiten beraten zu lassen - sei es bei einer anerkannten Beratungsstelle oder in einer Kanzlei. In diesem Zusammenhang wichtig: Die Ausländerbehörde ist keine Beratungsstelle. Wessen Antrag bereits abgelehnt wurde oder wer seit Monaten keine Rückmeldung vom Amt erhält, sollte in jedem Fall einen Anwalt bzw. eine Anwältin für Ausländerrecht konsultieren.
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