Recht auf Parkplatz / Mann mit schwerer Gehbehinderung setzte sich gegen Stadt durch
28.04.2025 - 09:00:00 | presseportal.de(Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Aktenzeichen 14 K 1401/24)
Der Fall: Ein Mann, der unter einer schweren Gehbehinderung litt, begehrte einen personenbezogenen Parkplatz vor seinem Haus. Zwar verfügte er im Untergeschoss des Anwesens über einen Stellplatz, doch von dort aus konnte er wegen einer steilen Treppe nicht in seine Wohnung gelangen. Die Stadt bot ihm an, den PKW künftig einfach an einer bestimmten Stelle parallel zur Fahrbahn abzustellen, an der eigentlich ein Parkverbot herrschte. Er werde wegen der daraus resultierenden Ordnungswidrigkeit nicht verfolgt. Das reichte dem Betroffenen nicht.
Das Urteil: Auf Grund der Umstände stehe dem Mann ein rechtssicherer Sonderparkplatz zu, stellte das Verwaltungsgericht fest. Er müsse sich nicht mit dem von der Stadt angebotenen Provisorium zufriedengeben. Zudem werde dieser vorgeschlagene Abstellplatz mit seinem abgesenkten Bordstein von vielen anderem zum Überqueren der Straße genutzt. Das sei nicht mehr möglich, wenn dort das Auto des Klägers im Wege stehe.
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