Betriebliches, Beschäftigungsverbot

Baierbrunn - Schwangere Ärztinnen, die weiter im OP arbeiten wollen, werden oft abgestraft - mit einem betrieblichen Beschäftigungsverbot.

13.03.2024 - 09:15:08

Betriebliches Beschäftigungsverbot: Man hat jahrzehntelang alles gegeben. Und dann ist man schwanger und wird sofort rausgemobbt. Diskriminierung, findet Dr. Caroline Fortmann, Fachärztin für Kinderchirurgie an der Medizinischen Hochschule Hannover. Sie hat selbst schwanger operiert, mitten in der Corona-Pandemie. Im Podcast "Frau Doktor, übernehmen Sie!" spricht die Ärztin mit Apotheken Umschau-Chefredakteurin Julia Rotherbl über Benachteiligung, über Schutzmaßnahmen und den Karriereknick.

"Man hat jahrelang, manchmal jahrzehntelang alles gegeben. Und dann ist man schwanger und wird sofort rausgemobbt": Dr. Caroline Fortmann findet klare Worte in "Frau Doktor, übernehmen Sie!", dem Podcast für Frauen in der Medizin von Apotheken Umschau Pro. Sie spricht über ein Thema, das für viele Chirurginnen ein Problem ist: Operieren in der Schwangerschaft. Denn: Häufig bekommen schwangere Ärztinnen, die weiter im OP arbeiten wollen, pauschal ein betriebliches Beschäftigungsverbot. Und das, obwohl viele - nach einer Gefährdungsbeurteilung und mit den richtigen Schutzmaßnahmen - problemlos weiteroperieren könnten. Warum dürfen sie es nicht? Caroline Fortmann meint: "Häufig ist ein Wissensdefizit vorhanden. Viele Kliniken haben Sorge, dass sie haftend gemacht werden."

Aufklärung leistet die Initiative "Operieren in der Schwangerschaft" (OPidS), bei der sich Fortmann selbst engagiert und wo Ärztinnen Unterstützung erhalten. Immer noch wenden sich Schwangere an die Initiative, denen die Arbeit im OP "verwehrt wird, ohne dass sie Mitspracherecht haben. Oft werden sie ohne individuelle Gefährdungsbeurteilung pauschal in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt."

Das hat Folgen für die Karriere - gerade in der Weiterbildung: "Viele Schwangere sind noch in der Weiterbildung und brauchen noch viele operative Eingriffe. Und dann werden sie benachteiligt und brauchen viel, viel länger, wenn sie in der Schwangerschaft nicht operieren durften", erklärt Fortmann. Auch werden sie oft einfach nicht mehr gefördert. Mit der Konsequenz, dass viele ihrem Arbeitgeber erst möglichst spät von ihrer Schwangerschaft erzählen. "Das ist der falsche Weg", findet Fortmann. Besser ist es, "die Schwangerschaft so früh wie möglich bekannt zu geben, um frühestmöglich die Schutzmaßnahmen zu haben, weil gerade die erste Phase der Schwangerschaft die sensibelste ist."

Doch nicht nur für die Frauen selbst hat ein betriebliches Berufsverbot Nachteile. "Bei dem aktuellen Fachkräftemangel können wir es uns nicht leisten, auf gut ausgebildete Ärztinnen und Chirurginnen zu verzichten."

"Frau Doktor, übernehmen Sie!" auf einen Blick

Julia Rotherbl, Mitglied der Chefredaktion der Apotheken Umschau und ihrer Partnermarken, spricht mit Frauen aus der Medizin-Branche und geht der Frage nach, wie sie Karriere gemacht haben, welche Hürden es gab und welche Lösungen sie für sich und andere gefunden haben. "Empowerment" ist das zentrale Thema, denn Frauen in Führungspositionen sind in der Medizinbranche stark unterrepräsentiert. Die geteilten Erfahrungen sollen jungen Frauen Mut machen, ihnen Wege aufzeigen und sie beim Netzwerken unterstützen. "Frau Doktor, übernehmen Sie!" erscheint unter der Marke Apotheken Umschau Pro, die sich an alle Professionals im Gesundheitswesen richtet und ganz konkrete, praxisrelevante Informationen für den Berufsalltag bietet.

Der Podcast ist u.a. bei Apple Podcasts, Spotify, YouTube sowie überall sonst, wo es Podcasts gibt, zu hören:

https://ots.de/vOo0Cj

https://open.spotify.com/show/70eKUacHP0o6glTTIRH1s0

Ab Donnerstag, 14. März:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLdLPKEUfuQ6YdNKzebm0Bd0spE0TgR1DQ

Alle Folgen und weitere Podcasts von gesundheit-hören, dem Audioangebot der Apotheken Umschau, gibt es unter www.gesundheit-hören.de.

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