Der Härtefallfonds war für drei verschiedene Gruppen aufgelegt worden: Spätaussiedler, sogenannte jüdische Kontingentflüchtlinge aus der früheren Sowjetunion sowie Menschen mit bestimmten Rentenansprüchen aus DDR-Zeiten. - Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa
Der Härtefallfonds ist gedacht für Bedürftige mit Rentenansprüchen aus DDR-Zeiten, die 1991 nicht ins bundesdeutsche System übernommen wurden. - Foto: Jan Woitas/dpa
Beim Aufbau eines gemeinsamen Rentensystems nach der Wiedervereinigung waren einige Rentenansprüche aus DDR-Zeiten nicht berücksichtigt worden. - Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa