Thema: Knöllchen-Machtwort

Knöllchen-Machtwort, Karlsruhe

«Knöllchen»-Machtwort aus Karlsruhe: Halter ist nicht Täter. Das Urteil hat Folgen für Autohalter. ...

Ein Strafzettel klemmt hinter einem Scheibenwischer (Symbolbild). Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass der Halter eines Autos nicht automatisch der Täter ist, wenn mit dem Wagen Parkverstöße begangen werden. - Foto: Ole Spata/dpa
Ein Strafzettel klemmt hinter einem Scheibenwischer (Symbolbild). Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass der Halter eines Autos nicht automatisch der Täter ist, wenn mit dem Wagen Parkverstöße begangen werden. - Foto: Ole Spata/dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit einem 30-Euro-Bußgeld für einen Parkverstoß beschäftigt.

dpa.de, 12.06.24 15:42 Uhr