Schon 2021 erklärte der BGH bestimmte Vertragsklauseln in den Geschäftsbedingungen von Sparkassen und Banken für unwirksam. (Archivbild) - Foto: Uli Deck/dpa
Der BGH hatte am 27. April 2021 entschieden, dass Kreditinstitute bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen. - Foto: Thomas Banneyer/dpa