Thema: Abgeordnetenbestechung

Abgeordnetenbestechung, Abgeordnetenmandat

Abgeordnetenbestechung soll schärfer bestraft werden. Das wollen die Ampel-Fraktionen im Bundestag jetzt ...

Bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe soll es nach dem neuen Gesetzentwurf für Abgeordnete geben, die unter Ausnutzung ihrer Stellung und ihres Mandats Geschäfte machen. - Foto: Michael Kappeler/dpa
Bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe soll es nach dem neuen Gesetzentwurf für Abgeordnete geben, die unter Ausnutzung ihrer Stellung und ihres Mandats Geschäfte machen. - Foto: Michael Kappeler/dpa

Wer sein Abgeordnetenmandat bisher ausnutzte, um nebenbei Geschäfte zu machen, konnte strafrechtlich nicht behelligt werden.

dpa.de, 20.02.24 04:39 Uhr