Wetzlarer Einspruch kommt zur Verhandlung
14.05.2007 - 17:52:00Wetzlarer Einspruch kommt zur Verhandlung. Das Bundessportgericht des Deutschen Handballbundes wird am 24. Mai die mündliche Verhandlung über einen Einspruch des Bundesligisten HSG Wetzlar gegen die Wertung der 30:33-Auswärtsniederlage beim HBW Balingen-Weilstetten verhandeln. Wie die HSG mitteilte, sind die Schiedsrichter und auch das Kampfgericht vom Sportgericht zur Anwesenheit verpflichtet worden. Wegen eines "spielentscheidenden Regelverstoßes" kurz vor Ende der Bundesligapartie hatte die HSG Wetzlar offiziell Protest eingelegt und auf Wiederholung des Spiels plädiert.
Das Bundessportgericht des Deutschen Handballbundes wird am 24. Mai die mündliche Verhandlung über einen Einspruch des Bundesligisten HSG Wetzlar gegen die Wertung der 30:33-Auswärtsniederlage beim HBW Balingen-Weilstetten verhandeln. Wie die HSG mitteilte, sind die Schiedsrichter und auch das Kampfgericht vom Sportgericht zur Anwesenheit verpflichtet worden. Wegen eines "spielentscheidenden Regelverstoßes" kurz vor Ende der Bundesligapartie hatte die HSG Wetzlar offiziell Protest eingelegt und auf Wiederholung des Spiels plädiert.