Eventuelle Doping-Straftaten der Freiburger Radsportärzte Lothar Heinrich und Andreas Schmid sind nach Ansicht der Staatsanwaltschaft möglicherweise nicht verjährt.
23.05.2007 - 13:27:00Doping-Straftaten vielleicht nicht verjährt. Es gebe einen Anfangsverdacht für Straftaten, die in der nicht verjährten Zeit von 2002 an begangen worden sein könnten. Nach den Enthüllungen ermittelt die Staatsanwaltschaft Freiburg wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz, wegen Rezeptbetrugs sowie wegen versuchter Körperverletzung. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre.
Eventuelle Doping-Straftaten der Freiburger Radsportärzte Lothar Heinrich und Andreas Schmid sind nach Ansicht der Staatsanwaltschaft möglicherweise nicht verjährt. Es gebe einen Anfangsverdacht für Straftaten, die in der nicht verjährten Zeit von 2002 an begangen worden sein könnten. Nach den Enthüllungen ermittelt die Staatsanwaltschaft Freiburg wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz, wegen Rezeptbetrugs sowie wegen versuchter Körperverletzung. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre.