Einige Transferregeln des internationalen Fußballverbands Fifa behindern die Freizügigkeit der Spieler und verstoßen damit gegen EU-Recht.
04.10.2024 - 12:04:53Gericht: Einige Fifa-Transferregeln verstoßen gegen EU-Recht
Der Appellationshof Mons in Belgien hatte den Europäischen Gerichtshof gefragt, ob die Bestimmungen mit der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und dem Wettbewerbsrecht vereinbar sind. Der Gerichtshof entschied, dass die Bestimmungen gegen das Unionsrecht verstoßen. Zum einen sind die fraglichen Bestimmungen nach Ansicht des Gerichts geeignet, die Freizügigkeit von Berufsfußballspielern zu behindern, die ihre Tätigkeit weiterentwickeln möchten, um für einen neuen Verein mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Union zu arbeiten. Diese Bestimmungen belasteten diese Spieler und die Vereine, die sie einstellen möchten, mit erheblichen rechtlichen, unvorhersehbaren und potenziell sehr großen finanziellen sowie ausgeprägten sportlichen Risiken, die zusammen genommen geeignet seien, den internationalen Transfer dieser Spieler zu behindern, so das Gericht. Zwar könnten Beschränkungen der Freizügigkeit von Berufsfußballspielern durch das Ziel gerechtfertigt werden, die Ordnungsmäßigkeit der Fußballwettbewerbe zwischen den Vereinen zu gewährleisten, indem ein gewisser Grad an Beständigkeit in den Mannschaften der Profifußballvereine aufrechterhalten wird. Im vorliegenden Fall scheinen die fraglichen Bestimmungen jedoch in mehrerlei Hinsicht über das hinauszugehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist, so der EuGH. Zum anderen entschied der Gerichtshof im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht, dass die beanstandeten Bestimmungen eine Beschränkung beziehungsweise Verhinderung des grenzüberschreitenden Wettbewerbs bezwecken. Hierzu führt der Gerichtshof aus, dass die Möglichkeit, miteinander in den Wettbewerb zu treten, indem man bereits ausgebildete Spieler verpflichtet, eine wesentliche Rolle im Bereich des professionellen Fußballs spiele und dass Bestimmungen, die diese Art des Wettbewerbs in allgemeiner Weise beschränken, indem sie die Verteilung der Arbeitnehmer auf die Arbeitgeber festschreiben sowie die Märkte abschotten, einer Abwerbeverbotsvereinbarung ähnelten. Im Übrigen stellte der Gerichtshof fest, dass diese Bestimmungen nicht unerlässlich oder erforderlich zu sein scheinen.