Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag die Pflicht des Zuschauers eines Fußballspiels bejaht, dem veranstaltenden Verein die von diesem gezahlte Verbandsstrafe wegen des Zündens eines Knallköpers durch den Zuschauer als Schadensersatz zu erstatten.
22.09.2016 - 17:11:36BGH: Randalierer im Fußballstadion haften für Verbandsstrafen