Corona-Folgen: auch Bundesligavereine können Schutzschirm nutzen.
30.03.2020 - 14:51:39Die Fußball-Profivereine der ersten und zweiten Bundesliga sind zum Bezug von Leistungen aus den Schutzschirmen berechtigt.
Die nordrhein-westfälische CDU-Politikerin Andrea Milz, die in der Staatskanzlei der NRW-Landesregierung für Sport und ehrenamtliche Tätigkeiten zuständige Staatssekretärin, teilt in der Dienstagsausgabe der „Rheinischen Post“ mit, dass auch die Profi-Fußballvereine der ersten und zweiten Bundesliga aufgrund der Folgen der Corona-Krise zur Beantragung finanzieller Soforthilfen aus den Rettungsschirmen des Bundes und des Landes NRW berechtigt sind, wenn sie die definierten Voraussetzungen erfüllen. Niemand werde vom Zugang zu den Rettungsschirmen ausgeschlossen, sagt die Staatssekretärin.
Die Vereine könnten also, so Andrea Milz, finanzielle Unterstützungsleistungen auch beim Land Nordrhein-Westfalen beantragen. Bisher haben bereits über 150.000 Unternehmen einen Antrag auf Soforthilfe gestellt. Wie viele Anträge davon aus dem Sportbereich stammen, ist der Staatssekretärin nicht bekannt, da eine separate Erfassung solcher Anträge nicht erfolge. In Nordrhein-Westfalen existieren etwa 18.300 Sportvereine.
Von Schalke 04 ist zu hören, dass es nicht ausgeschlossen sei, dass der Bundesligist Finanzhilfen beantragen werde. Auch Fortuna Düsseldorf beabsichtigt, eine Antragstellung zu prüfen.
Die Vereine könnten also, so Andrea Milz, finanzielle Unterstützungsleistungen auch beim Land Nordrhein-Westfalen beantragen. Bisher haben bereits über 150.000 Unternehmen einen Antrag auf Soforthilfe gestellt. Wie viele Anträge davon aus dem Sportbereich stammen, ist der Staatssekretärin nicht bekannt, da eine separate Erfassung solcher Anträge nicht erfolge. In Nordrhein-Westfalen existieren etwa 18.300 Sportvereine.
Von Schalke 04 ist zu hören, dass es nicht ausgeschlossen sei, dass der Bundesligist Finanzhilfen beantragen werde. Auch Fortuna Düsseldorf beabsichtigt, eine Antragstellung zu prüfen.
Redaktion ad-hoc-news.de, A. Camus